11863/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend „TiSA

Das Freihandelsabkommen „TiSA“ (Trade in Services Agreement) ist wohl noch um einiges intransparenter als TTIP und wird unter strengster Geheimhaltung geführt. Gemäß § 31 c GOG-NR (und ferner §2 EU-InfoG) ging im Nationalrat am 15.12.2016 eine kurze schriftliche Information zu „TiSA“ ein (63/SINF), die in kurzen Absätzen Schlagworte wie „Inhalte des Abkommens“ oder „Position des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ bzw. „Stand der Verhandlungen/Zeitplan“ skizziert. Die 21 „TiSA“-Verhandlungsrunden bis November 2016 (inklusive Kritikpunkte und Begründungen) sind auf ganzen sechs Seiten (inklusive großzügigem Zeilenabstand und Absätzen) zusammengefasst.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Halten Sie den Umfang bzw. die Qualität der Informationen über „TiSA“-Verhandlungsrunden und –inhalte an das Parlament für aussagekräftig und ausreichend?

 

2.    Gibt es Verhandlungsinhalte, bei denen Stillschweigen auch gegenüber den nationalen Parlamenten vereinbart wurde?

 

3.    Bei wie vielen der 21 Verhandlungsrunden waren Sie persönlich vor Ort?

 

4.    Bei wie vielen Verhandlungsrunden wurden Sie von welchen Vertretern Ihres Ressorts vertreten?

 

5.    Wie viele Personen reisten jeweils zu den einzelnen „TiSA“-Verhandlungsrunden? (Bitte um jeweilige namentliche Nennung samt dienstlicher Funktion).

 

6.    Waren auch ressortfremde Personen Teil des Verhandlungsteams? Wenn ja, welche?

 

7.    Wie erfolgte die Anreise zu den jeweiligen Verhandlungsrunden (Verkehrsmittel) und wie hoch waren die jeweiligen Kosten hierfür?


8.    Wurden die anderen Ressorts der Bundesregierung über Vertragsinhalte informiert? Wenn ja, in welcher Form und wie oft?

 

9.    Können Sie bestätigen, dass es Bestrebungen zur Geheimhaltung der Vertragsinhalte von fünf Jahren gibt?

 

10.  In eingangs erwähntem Dokument 63/SINF wird ein Straßenverkehrsanhang angeführt. Was beinhaltet dieser?

 

11.  Ebenda wird angeführt, dass die „Personenmobilität in TiSA auf hochqualifizierte Dienstleister beschränkt“ wird. Wie soll die hohe Qualifikation von Dienstleistern sichergestellt werden, wer soll hier mit Kompetenzen zur Kontrolle ausgestattet werden?

 

12.  In besagtem Dokument ist die Rede von einer längeren Verhandlungspause (von sechs oder mehr Monaten). Ist Ihnen mittlerweile Näheres hinsichtlich zukünftiger Terminplanung bekannt?

 

13.  Welche Einwände bzw. (sektorale) Ausnahmen wurden bis dato aus österreichischer Sicht eingebracht?

 

14.   Wie erklären Sie, dass zu „TiSA“ weitaus weniger Informationen öffentlich vorliegen, als

zu „TTIP“?

 

15.  Wurde der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts zu „TiSA“ konsultiert? Wurden ihm „TiSA“-Dokumente vorgelegt?

 

a) Wenn ja, wann, welche Dokumente und mit welchem Ergebnis? (Bitte um namentliche Bekanntgabe des bzw. der Bearbeiter)

b) Wenn nein, warum nicht?