11879/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den/die den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einsparungen und Kürzungen in der Verwaltung und bei den Förderungen im Jahr 2016

BEGRÜNDUNG

 

Zur Gegenfinanzierung der Tarifanpassung 2015/16 (Gesamtvolumen rund 5 Mrd Euro) hat sich die Regierung unter anderem darauf geeinigt insgesamt 1,1 Mrd Euro bei Förderungen und Verwaltung einzusparen. Diese 1,1 Mrd Euro verteilen sich auf Bund, Länder und Gemeinden nach dem FAG-Schlüssel. Der Bund hat sich also dazu verpflichtet im Jahr 2016 700 Mio Euro einzusparen, wobei sich diese Summe auf 500 Mio Euro in der Verwaltung und 200 Mio Euro bei den Förderungen aufteilt. Welche Einsparungen bzw. Kürzungen konkret in den Ressorts umgesetzt wurden, geht bis heute aus keinem Bericht des Finanzressorts hervor – auch nicht jene konkreten Maßnahmen, die vom Finanzressort selbst umgesetzt wurden.

Erstmals angekündigt wurden die Einsparungen/Kürzungen im März 2015. „Die Einsparungen verteilen sich auf Bund, Länder und Gemeinden nach dem FAG-Schlüssel. Diese Summe soll durch einen Kostendämpfungspfad in der Verwaltung sowie durch sinnvolle Einsparungen bei den Förderungen (zum Beispiel „Einfrieren“ der Förderungen in bestimmten Bereichen) erzielt werden. Auf Bundesebene sind diese Pfade inklusive der Auswirkungen auf die Untergliederungen (UGs) zum Beschluss des BFRG darzustellen. (Vortrag an den Ministerrat, BMF-Vorlage, 17.3.2015) Darüber hinaus hat das BMF die Einrichtung einer unabhängigen „Monitoringstelle“ sowie die Erstellung eines halbjährlichen Monitoringberichts angekündigt. „In diesem Monitoringbericht werden die Einhaltung der Verwaltungskostenbremse, die Einsparungen im Förderbereich und die Umsetzung und Umsetzbarkeit der Verwaltungsreformvorschläge dargestellt und dem Parlament und der Regierung zur Behandlung vorgelegt.“ (Strategiebericht, April 2015)

Weder im Strategiebericht 2016 bis 2019 noch im Budget 2016 finden sich die angekündigten Konkretisierungen der Maßnahmen. Der parlamentarische Budgetdienst schreibt in seiner Analyse zum Budget 2016 in Bezug auf die angekündigte Verwaltungs- und Förderungsreform: „Die einzelnen Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, sind nicht nachvollziehbar. Es ist ein Kostendämpfungspfad vorgesehen, der nach Auskunft des BMF im Zuge des letzten Finanzrahmens weitgehend proportional auf alle Untergliederungen umgelegt wurde.“

In Anfragebeantwortung 6696/AB[1] gibt das Finanzressort zu, dass den Ressorts gar keine konkreten Vorgaben bezüglich der Maßnahmen gemacht wurden: „Bereits bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmens 2016 bis 2019 im Frühjahr 2015 wurden globale Einsparungsbeträge vorgegeben, die vom einzelnen Ressort zu erbringen und bei der konkreten Ausgestaltung des Budgets 2016 umzusetzen waren. Eine Aufteilung der Einsparungen auf Verwaltungsausgaben und Förderungen wurde nicht  vorgenommen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die von Ihnen vorgegebenen globalen Einsparungsvorgaben je UG im Budget 2016?

2)    Anhand welcher Kriterien wurden die globalen Einsparungsvorgaben je UG im Budget 2016 ausgewählt?

3)    Welche Förderungen in welchen bestimmten Bereichen wurden – wie im Vortrag zum Ministerrat vom 17.3.2015 angekündigt – eingefroren?

4)    Wie hoch waren die Kürzungen pro Bereich?

Nach Ihren eigenen Angaben teilen sich die 700 Mio Euro Einsparungen beim Bund auf 500 Mio Euro im Verwaltungsbereich und auf 200 Mio Euro im Förderungsbereich auf.

5)    Wurden im Jahr 2016 tatsächlich 500 Mio Euro im Verwaltungsbereich eingespart und 200 Mio Euro bei den Förderungen gekürzt?

6)    Warum haben Sie diese Aufteilung (500 Mio Euro Einsparungen Verwaltung, 200 Mio Euro Kürzungen Förderungen) zuerst angekündigt und anschließend den Ressorts keine konkreten Vorgaben diesbezüglich gemacht?

7)    In der Anfragebeantwortung 6696/AB geben Sie an: „Die niedrige Inflationsrate unterstützt die sparsame Budgetierung bei den Verwaltungskosten. So ist z.B.  die Gehaltsanpassung 2016 moderat ausgefallen.“ Wie hoch sind die Einsparungen bei den Verwaltungskosten aufgrund der niedrigen Inflationsrate und in welchem Verhältnis stehen diese zu den angekündigten 500 Mio Euro an Einsparungen?


8)    Welche konkreten Sparmaßnahmen in der Verwaltung sowie bei den Förderungen mit welchen budgetären Effekten wurden in der UG 15 (Finanzverwaltung) umgesetzt? (Bitte getrennt pro Maßnahme mit dem zugehörigen Betrag darstellen.)

9)    Welche konkreten Sparmaßnahmen in der Verwaltung sowie bei den Förderungen mit welchen budgetären Effekten wurden in der UG 45 (Finanzverwaltung) umgesetzt? (Bitte getrennt pro Maßnahme mit dem zugehörigen Betrag darstellen.)

10) Wurden darüber hinaus noch weitere Verwaltungseinsparungen und Förderungskürzungen in den Finanz-UGs umgesetzt?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

In Anfragebeantwortung 6696/AB geben Sie an, dass die unabhängige Monitoringstelle unter Federführung des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Finanzen eingerichtet werden soll. Diese Maßnahme befand sich im Jänner 2016 „in Arbeit“.

11) Bis wann wird die angekündigte Monitoringstelle eingerichtet und wann ihre Arbeit aufnehmen?

12) Wann wird der erste halbjährliche Monitoringbericht erscheinen?

13) Wird dieser Bericht dem Parlament vorgelegt werden?

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06696/imfname_496613.pdf