11880/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Serviceleistungen der GÖG

 

Jährlich müssen "rund 800 Kinder unter 15 Jahren nach einem Vergiftungsunfall stationär im Krankenhaus behandelt werden" (KFV). Zusätzlich verzeichnete im Jahr 2015 die Vergiftungsinformationszentrale 22'792 Anrufe. Davon stellten 22'930 Anfragen zu konkreten toxikologischen Fragen dar. Seit den 70er Jahren bietet die Vergiftungsinformationszentrale diesen telefonischen Gesundheitsdienst.

Unabhängig von diesem Notfalltelefondienst implementiert die Sozialversicherung über die "Projektgruppe Telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungsservice" (TEWEB) eine Gesundheitshotline. Diese startet Anfang 2017 in drei Bundesländern: Vorarlberg, Niederösterreich und Wien. Ebenfalls werden in den Bundesländern noch der Ärztefunkdienst 141 sowie andere Notfallnummern angeboten.

Entsprechend ergibt sich ein berechtigtes Interesse nach der Effizienz und optimaler Nutzung des Erfahrungswissens zwischen diesen Stellen: Die jahrzehntelange Erfahrung der VIZ und die Erfahrungen aus dem Ärztefunkdienst können wichtige Informationen für die Umsetzung von TEWEB liefern.

Neben der bundesweiten Notfallnummer der VIZ kommt es nun zu einem föderal zersplitterten neunmaligen Aufbau des mehrsprachigen TEWEB-Services. Ineffiziente Strukturen, die parallel auf Bundes- und Landesebene aufgebaut werden, verbrauchen unnötig viel Geld von Versicherten und Steuerzahlern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie entwickelte sich die Anzahl der Anrufe der VIZ in den letzten zehn Jahren? (aufgelistet jährlich und nach Bundesland)

2.    Wie entwickelten sich die toxikologischen Notfälle in den letzten zehn Jahren nach Personengruppe (Kinder bis 15 Jahre, Erwachsene, Männer, Frauen) und Art der Vergiftung? (aufgelistet jährlich und nach Bundesland)

3.    Wie viele Personen verwies die VIZ in den letzten zehn Jahren an einen Hausarzt?  (aufgelistet jährlich und nach Bundesland)

4.    Wie viele Fälle konnte die VIZ in den letzten zehn Jahren telefonisch klären, ohne dass eine ärztliche oder Spitalsbehandlung nötig war? (aufgelistet jährlich und nach Bundesland)

5.    Wie viele Fehlanrufe gehen bei der VIZ ein? Insbesondere Fehlanrufe aus folgenden Gründen: Angst zu reden, Auflegen, Fragen zum Wiederspruchregister, Verwählt, etc. (aufgelistet jährlich über die letzten zehn Jahre)

6.    Wie viele Personen beschäftigte die VIZ in den letzten zehn Jahren? (aufgelistet jährlich)

7.    Wie viele Personen beabsichtigen die Projektländer für TEWEB zu beschäftigten? (aufgelistet nach Bundesland)

8.    Wie entwickelten sich die Personalkosten der VIZ in den letzten zehn Jahren? (aufgelistet jährlich)

9.    Wie entwickelten sich die Anfragen des Ärztefunkdienstes in den letzten zehn Jahren? (aufgelistet jährlich und nach Bundesland)

10. Wie viele Anrufe, die die VIZ verzeichnete, waren von anderen Dienststellen oder Notfallnummern an die VIZ weitergeleitet worden? (aufgelistet jährlich über die letzten zehn Jahre)

11. Wie viele "Health professionals", insbesondere Mitarbeiter_innen in Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, wandten sich an die VIZ? (aufgelistet jährlich über die letzten zehn Jahre und nach Bundesland)

12. Durch welche konkreten Schritte wurden das Erfahrungswissen der VIZ bei der Konzeption und Umsetzung von TEWEB genutzt?

13. Welcher Sinn ergibt sich aus einem Nebeneinander von TEWEB und VIZ?

14. Werden im Sinne des «BpoS» durch die Einführung des TEWEB die anderen Dienste als redundant wegfallen?

15. Ist eine Zusammenführung der VIZ und/oder des Ärztefunkdiensts in die TEWEB geplant?

16. Mit der Länderzuständigkeit für das Rettungswesen begründet das BMGF in der Anfragebeantwortung 6323/AB (damals als "BMG") die bundesländerweise Zersplitterung des TEWEB. Wie unterscheidet das BMGF den auf Bundesebene angebotenen Dienst des VIZ im Lichte dieser Argumentation?