11884/J XXV. GP

Eingelangt am 20.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend ausgelagerte Gesellschaften, Haftungen und Wertpapiergeschäfte der Arbeiterkammer

 

Mit verschiedenen Anfragen wurde bereits versucht, etwas Licht in das Dickicht der Arbeiterkammerfinanzen zu bringen. Es geht dabei insbesondere darum einen effektiven Mitteleinsatz, Sparsamkeit und vor allem auch Zweckmäßigkeit gegenüber den Zwangsmitgliedern sicherzustellen und etwaige Abweichungen von diesen Zielen aufzuzeigen. Gerade im Bereich von ausgelagerten Gesellschaften, Haftungen und Wertpapiergeschäften muss genau diese Zweckmäßigkeit in Frage gestellt werden, wie entsprechende Anfragebeantwortungen zeigen.

Beispielsweise schlüsselt die Anfragebeantwortung 7698/AB (XXV. GP) verschiedene ausgelagerte Gesellschaften, Beteiligungen und damit verbundene Haftungen im zweistelligen Millionen Bereich der verschiedenen Landesarbeiterkammer auf. Die Beteiligungen reichen von der Immobilienbranche, über Tourismus, bis hin zu Weiterbildungseinrichtungen. Gerade für die ersten beiden Bereiche ist ein Engagement der Arbeiterkammer zu kritisieren.

Wie die Anfragebeantwortung 9309/AB (XXV. GP) hervorbrachte, hielten die verschiedenen Arbeiterkammern mit Ende 2014 Wertpapiere und Beteiligungen im Gesamtwert von rund 161 Millionen Euro. Der Bestand an diesen erhöhte sich innerhalb von zehn Jahren um beachtliche 135 Millionen bzw. über 515 Prozent.

Abgesehen davon, dass eine Kammer mit der Anhäufung von Zwangsbeiträgen in diesem Umfang ihrem gesetzlichen Zweck vor den Augen der untätigen Aufsicht zuwider handelt, stellt sich die Frage, weshalb dieses angehäufte Finanzvermögen gerade in Wertpapiere investiert wird, während die Arbeiterkammer den eigenen Mitgliedern, "wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen", das Sparbuch empfiehlt (http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Am-ruhigsten-schlaeft-man-mit-dem-Geld-auf-einem-Sparbuch;art15,1529488). Laut Aussage von AK-Sprecher Wolfgang Mitterlehner investiert die Arbeiterkammer dieses Geld, das aus dem Arbeitseinkommen ihrer Mitglieder stammt, auch in Aktien-Einzeltitel ("Die Presse", Printausgabe vom 06.09.2016). Die Arbeiterkammer schreibt selbst: "Das Risiko bei Aktien ist als hoch einzuschätzen" (https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/geldanlage/Aktien.html).


Anstatt auf eine Entlastung der Zwangsmitglieder in Form einer Beitragssenkung hinzuarbeiten, weiß die Kammer offensichtlich nicht mehr, wohin sie die Einnahmensteigerungen von 40% der letzten zehn Jahre fließen lassen soll. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, für Aufklärung zu sorgen und den Mitgliedern gegenüber detailliert offenzulegen, was mit den Zwangsbeiträgen passiert und welche Geschäfte tatsächlich damit abgewickelt werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Gesellschaften stehen im Eigentum bzw. Miteigentum der Arbeiterkammer? (für jede Landeskammer einzeln und die Bundesarbeiterkammern)

2.    Um welche Rechtsformen handelt es sich bei diesen Gesellschaften? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

3.    Wie hoch ist die jeweilige Beteiligung der Arbeiterkammer? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

4.    Wie hoch ist das jeweilige Grundkapital, Stammkapital bzw. die Einlage? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

5.    Für welche der genannten Gesellschaften und in welchen anderen Fällen, in welchem Umfang und in welcher Art übernahm die Arbeiterkammer Haftungen bzw. gab Bürgschaften oder Garantieerklärungen ab? (für jede Landeskammer einzeln und die Bundesarbeiterkammer, für 2016)

6.    Wie hoch sind die Haftungsentschädigungen/Haftungsprovisionen oder dergleichen, die die einzelnen Arbeiterkammern in diesen Fällen erhalten?

7.    Wie hoch waren die Jahresgewinne bzw. -verluste der Gesellschaften? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1, für 2016)

8.    Hat die Arbeiterkammer aus den Gesellschaften Gewinnausschüttungen oder Dividenden erhalten bzw. zusätzliche Einlagen erbringen müssen?

9.    Wenn ja, wie hoch waren diese jeweils? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1, für 2016)

10. Wie hoch war der Stand an Wertpapier-Vermögen mit Ende 2016? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

11. Wie hoch ist der Anteil von Aktien-Investments (Einzeltitel) am Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

12. Wie viel davon entfällt auf Titel, die an der Wiener Börse gehandelt werden? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

13. Welche Aktien-Einzeltitel wurden mit Kapital der Arbeiterkammer erworben? (für 2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

14. Verfolgt die Arbeiterkammer (bzw. die einzelnen Landeskammern und die Bundesarbeiterkammer) ein bestimmte Investmentstrategie bei der Auswahl von Aktien-Einzeltiteln? (z.B.: Stock-Picking, Top-Down-Verfahren etc.)


15. Nach welchen Kriterien wurden die gehandelten Aktien ausgewählt (Dividende, Ertragsstärke des Unternehmens, Kurspotenzial der Aktie,...)?

16. Weshalb müssen dem Bundesminister im Rahmen seines Aufsichtsrechts mit weitgehendere Informationen bzgl. Einzeltitel vorliegen, als dies z.B. in der Anfragebeantwortung 9849/AB (XXV. GP) der Fall ist?

17. Will das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz seine Aufsichtspflicht gegenüber der Kammer für Arbeiter und Angestellte gar nicht wahrnehmen und verzichtet deshalb auf weitgehendere Informationen?

18. Wenn ja, weshalb will das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz diese Aufsichtspflicht nicht entsprechend wahrnehmen?

19. Wenn nein, warum nicht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz diese Aufsichtspflicht nicht ernster?

20. Wenn nein, welche gesetzlichen Änderungen wären notwendig um die Aufsichtspflicht umfassender zu gestalten?