11887/J XXV. GP

Eingelangt am 21.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Mittel für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

BEGRÜNDUNG

 

Mitte Februar berichtete das Ö1 Morgenjournal über die Pläne des Bildungsministeriums, Sonderschulen bis 2020 zur Ausnahme und Inklusion zur Regel zu machen. Behindertenanwalt Erwin Buchinger gab im Bericht seine Expertenmeinung kund: „Die Mittel für die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind pro Kopf in den letzten Jahren zurückgegangen. Das Lehrpersonal an den Sonderschulen ist hoch qualifiziert. Es müsste nur in einem Stufenplan in die Regelschulen übergeleitet werden.“

Er spricht mit dem Statement zwei wesentliche Probleme der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. Einerseits die erhebliche Unterfinanzierung der Sonderpädagogik, die über den Finanzausgleich geregelt wird und lediglich von einem Bedarf für 2,7% der PflichtschülerInnen ausgeht. Tatsächlich sind österreichweit rund 5% der SchülerInnen betroffen und das im gesamten Bildungsbereich vom Kindergarten bis in die mittleren und höheren Schulen. Andererseits den Umstand, dass bei Inklusiven und Integrativen Projekten oft die Unterstützung durch Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen nur stundenweise erfolgt.

Erwin Buchinger fordert einen klaren Stufenplan, um die Abschaffung der Sonderschulen und Überleitung in eine Inklusive Schule besser planen zu können, die Ressourcenbereitstellung in ausreichendem Maß zu gewährleisten und die vorhandenen gut ausgebildeten SonderpädagogInnen in Inklusiven Schulen einzusetzen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Stimmt die Behauptung von Behindertenanwalt Erwin Buchinger, dass die „Mittel für die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (spF) pro Kopf in den letzten Jahren zurückgegangen“  sind?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß haben sich pro-Kopf Mittel für SchülerInnen spF in den letzten zehn Jahren geändert?

b.    Wenn nein, ist die spF-Quote im Finanzausgleich ausreichend dotiert, um den Bedürfnissen einer Inklusiven Schule gerecht zu werden?

 

2)    Gibt es in Ihrem Bildungsministerium wie von Behindertenanwalt Erwin Buchinger gefordert einen „Stufenplan“ zur Überleitung der jetzigen Sonderschulen in künftige Inklusive Schulen?

a.    Wenn ja, bitte um Beifügung des Stufenplans der Beantwortung dieser Anfrage.

b.    Wenn nein, wie soll die Abschaffung der Sonderschulen innerhalb der kommenden zweieinhalb Jahre gelingen?