11888/J XXV. GP

Eingelangt am 21.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ermittlungen über den Verkauf der Integrationsfonds-Wohnungen

BEGRÜNDUNG

 

Zwischen 2006 und 2008 verkaufte der Integrationsfonds ÖIF insgesamt 270 Wohnungen (2 Häuser und 103 Wohnungen) um 4,15 Mio Euro, also pro Wohnung durchschnittlich um 15.000 Euro, also weit unter dem Marktwert, an dem Fonds nahestehende Personen und Institutionen. Dabei entstand der Republik Österreich laut Rechnungshof ein Verlust von mindestens 6 Mio Euro.

Nachdem die Anfragestellerin im August 2013 den Verkauf der Integrationsfonds-Wohnungen zu Schnäppchenpreisen an Nahestehende des Fonds aufgedeckt und der Rechnungshof in seinem Bericht Bund 2015/8 diesen Vorgang scharf kritisiert hatte, übermittelte die Anfragestellerin am 25. Juni 2015 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

Seit damals ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Verdachts auf Untreue gegen 13 Beschuldigte. Laut Bericht der Tageszeitung „Der Standard“ gab es seit Dezember vergangenen Jahres16 Hausdurchsuchungen, die zur Beschlagnahme von Daten im Volumen von 10 Terabyte und zu 22 Kontoöffnungen führten.

Inzwischen soll sich der Untreueverdacht (bzw. Beihilfe) der WKStA gegen 13 Beschuldigte richten; etwa gegen den Ex-ÖIF-Chef, Immobilienkäufer und Bewerter sowie gegen fünf Verbände. Denn die Erweber der Liegenschaften waren langjährige ÖIF-Geschäftspartner oder ihnen Nahestehende; eine der Wohnungen kaufte etwa der ÖIF-Steuerberater, eine der damals stellvertretende Geschäftsführer, der nach wie vor im Integationsfonds tätig ist und zwei Häuser der ÖIF-Hausverwalter.

Es liegt der Verdacht auf Scheinangebote vor, um korrekte Verkaufsangebote vorzuspiegeln. Einige der Wohnungen wurden ums 1,6-Fache teurer binnen eines Jahres wieder weiterverkauft.

 

Wiederholt versicherten Sie der Anfragestellerin, dass es im genuinen Interesse der Justiz liege, Ermittlungen unverzüglich aufzunehmen und zügig durchzuführen. Deshalb wurde zwar offiziell die Berichtspflicht bei clamorösen Fällen massiv reduziert, de facto jedoch durch andere aufwendigere Berichtsmodalitäten mehr als kompensiert. Nichts desto trotz erscheint die Vorgangsweise in der Causa Integrationsfonds schleppend. So drängt sich der Verdacht auf, die Verdächtigen aus dem Kreis des Innenressorts, für die die Unschuldsvermutung gilt, genießen einen „Sonderstatus“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Aus welchen Gründen wurden erst kürzlich, also zweieinhalb Jahre nach der Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung, konkrete Ermittlungsschritte, d.h. Hausdurchsuchungen und Sicherung von Datenmaterial und Kontoöffnungen vorgenommen?

2)    Wann berichtete die Staatsanwaltschaft jeweils an die Oberstaatsanwaltschaft?

3)    Wann berichtete die Oberstaatsanwaltschaft jeweils an das Justizressort?

4)    Forderte das BMJ über die vorgesehenen Berichtspflichten hinaus noch zusätzliche Berichte an und falls ja wann und aus welchem Grund jeweils?

5)    Wann war die Bearbeitung der Berichte von StA bzw. OStA durch das BMJ jeweils abgeschlossen und erging daher die entsprechende Beantwortung?

6)    Wurden die Berichte durch das BMJ jeweils genehmigt oder wurden Weisungen erteilt?

7)    Falls Weisungen erteilt wurden: wann jeweils und aus welchen Gründen?

8)    Wie oft und wann wurde der Weisungsrat mit der Causa „Integrationsfonds“ befasst, welche Empfehlungen erstattete er und aus welchen Gründen, und haben Sie diesen Empfehlungen jeweils Folge geleistet?