11889/J XXV. GP

Eingelangt am 21.02.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Studienbeihilfe



2014 wurde eine Novelle der Studienbeihilfe präsentiert, die Verbesserungen der Förderbedingungen für Mobilitätsstipendien und Beihilfen für Auslandsstudien brachte und auch bei der Verlängerung der Frist für den Beginn eines Master-Studiums nach erfolgreichem Bachelor-Studienabschluss. Auch auf drohende Kürzungen für Studierende unter 24 Jahren, die durch die Änderung der Familienbeihilfe gedroht hätten, wurde damit reagiert.

Das kann aber nicht darüber hinwegsehen lassen, dass die Mittel der Studienbeihilfe im Vergleich zum Bedarf durch stark ansteigende Studierendenzahlen zu gering sind und immer weniger Studierende von der Studienbeihilfe profitieren. Die angekündigte Aufstockung der Studienbeihilfe um 25 Mio. € kann hier nur als erster Schritt verstanden werden.

Im Sinne von mehr Fairness und sozialer Durchlässigkeit sollte man basierend auf den vorhandenen Daten versuchen, die Zuerkennung der Studienbeihilfe noch treffsicherer zu gestalten und die verfügbaren Mittel an die gestiegene Anzahl von Studierenden anzupassen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie haben sich die jährlichen Budgets der Studienbeihilfenbehörde seit dem Studienjahr 2006/2007 entwickelt?

2.    Wie entwickelte sich die jährliche Zuerkennungsquote der Studienbeihilfe seit dem Studienjahr 2006/2007 bezogen
a) auf die gesamten Ansuchen?
b) auf die Gesamtstudierendenzahl?

3.    Wie entwickelte sich die durchschnittliche Höhe der bewilligten Studienbeihilfe ohne Studienzuschuss über den obengenannten Zeitraum?

4.    Atypische Lebensläufe, oft gekennzeichnet durch einen Studienbeginn nach bereits mehrjähriger Berufserfahrung nehmen zu. Wie haben sich die Einreichungen und die Zuerkennungen von Selbsterhalterstipendien seit dem Studienjahr 2006/2007 anteilsmäßig an den Ansuchen und in absoluten Zahlen entwickelt?

5.    Ist eine aktuelle Aufschlüsselung der Studienbeihilfenbezieher_innen nach Studienrichtungen verfügbar?

6.    Wie viele Studienbeihilfenbezieher_innen brechen das Studium ab und wie sieht diese Abbruchsquote im Vergleich zur allgemeinen Abbruchsrate aus?

7.    Die nun angedachte Erhöhung der Mittel um 25 Mio. € entspricht der Vorgabe der Arbeitsgruppe, die darin die längst notwendige Valorisierung erfüllt sah. Ist eine tatsächliche Aufstockung der Studienbeihilfe in Planung bzw. gibt es diesbezüglich Gespräche des Ressorts mit dem Finanzressort?

8.    Die Bedeutung der Mobilitätsstipendien ist stark im Steigen begriffen. Ist speziell für diesen Bereich eine gesonderte Erhöhung der Mittel geplant?

9.    Gemäß den vorliegenden Zahlen stagnieren die Mittel für Leistungs- und Förderstipendien. Ist in diesem Bereich eine Erhöhung der Mittel vorgesehen?