11899/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rätselraten um die Glücksspielaufsicht

 

 

Das Rätselraten um die neue Aufsicht des Glückspiels hat erneut begonnen. Offensichtlich können sich Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und die SPÖ nicht auf eine unabhängige Behörde einigen, berichtet der „Kurier“ in seiner Online Ausgabe vom 12. Februar 2017:

 

„Es handelt sich um klassische Unvereinbarkeit. Das Finanzministerium ist für das Glücksspiel samt Spielerschutz und die Vergabe von Casinos- und Lotterien-Lizenzen zuständig. Gleichzeitig hält die Republik als zweitgrößter Aktionär ein Drittel am heimischen Monopolisten, den Casinos Austria (plus Lotterien-Anteile). Die Beteiligung am Casinos-Konzern ist in der Staatsholding ÖBIB geparkt, die ebenfalls zum Finanzministerium ressortiert. (…) In den meisten EU-Ländern kontrolliert eine unabhängige Behörde den Gaming-Markt. Nicht so in Österreich. Finanzminister Hans Jörg Schelling, ÖVP, hat darum im Vorjahr einen Entwurf für eine Novellierung des Glücksspielgesetzes ausarbeiten lassen. Die fertige Vorlage liegt allerdings immer noch in der Schublade. "Alles ist längst vorbereitet, aber die SPÖ hat bisher noch kein grünes Licht gegeben", ärgern sich die Experten im Finanzministerium. Und wettern über einen "unhaltbaren Zustand". Solange es keine Behörde gebe, werde Schelling "bei diesen untragbaren Zuständen die Neukonzessionen ganz sicher nicht wieder ausschreiben", wird argumentiert. In dem KURIER vorliegenden Entwurf ist vorgesehen, die Glücksspielaufsicht an die Monopolverwaltung GmbH (MVG) zu übertragen. Damit solle "die erforderliche Distanz geschaffen werden, um dem äußeren Anschein einer möglichen Einflussnahme auf behördliche Entscheidungen entgegen zu wirken", heißt es in den Erläuterungen. Mit der Unabhängigkeit der Behörde ist es nicht weit her. Denn aus verfassungsrechtlichen Gründen sei es notwendig, dass dem Minister "ein Weisungs- und Aufsichtsrecht gegenüber der MVG zukommt". Der Chef im Finanzministerium kann den Geschäftsführer der MVG abberufen, "wenn ein Geschäftsführer eine schriftliche Weisung ... nicht befolgt oder eine Auskunft nicht erteilt". Die in der Öffentlichkeit kaum bekannte Monopolverwaltung wurde 1996 aus dem Finanzministerium in als GmbH ausgegliedert und bezieht ihre Existenzberechtigung aus Abwicklung und Kontrolle "des Kleinhandels mit Tabakerzeugnissen". Die Gesellschaft regelt im Wesentlichen die Tabaktrafiken. Aufgrund ihrer "langjährigen Erfahrung im Umgang mit Spannungsfeldern und sensiblen Themen wie dem Schutz der Jugend und Beschränkung von Werbung" wäre die MVG geradezu prädestiniert, auch die Glücksspielaufsicht zu übernehmen – meint man im Finanzministerium. (…)“[1]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Stimmen die Medienberichte über die Eingliederung der Glückspielaufsicht in die Monopolverwaltung?

2.     Welche Expertise in Sachen Glückspiel hat die Monopolverwaltung?

3.     Wie viele zusätzliche Dienstposten müssen bei der Monopolverwaltung für die Übernahme der Glücksspielaufsicht geschaffen werden?

4.     Wie kann die Monopolverwaltung gleichzeitig für die Vergabe von Lotto-Toto-Annahmestellen an Trafikanten und die Aufsicht über die Österreichischen Lotterien tätig sein, ohne hier parteiisch zu sein?

5.     Wird bei einer Übernahme der neuen Kompetenzen und einer damit einher gehenden Gesamtänderung der Organisation und des Aufgabenbereichs der MVG, auch die Geschäftsführung neu ausgeschrieben?

6.     Wann konkret wird die Glückspielaufsicht in die Monopolverwaltung eingegliedert?

 



[1] https://kurier.at/wirtschaft/gluecksspiel-poker-um-die-aufsicht/246.160.488