11901/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Podiumsdiskussion der „antifa“ an der Universität Wien

 

Unter dem Motto „Hurra, die Welt geht unter?“ kündigt die „autonome antifa“ eine Podiumsdiskussion „zu Strategien und Antworten der radikalen Linken in Zeiten von Rechtsruck und Krise“ an, die am 28.01.2017, 18:30 Uhr, im Neuen Institutsgebäude der Universität Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 7, stattfinden soll.

 

Mit der Genehmigung einer solch zweifelhaften Veranstaltung macht sich die Universität Wien zur Erfüllungsgehilfin einer bekannt gewaltbereiten Plattform, für die „nur jenseits von Nation, Kapital und Patriarchat ... ein gutes Leben für alle Menschen denkbar“ ist und die Österreich als „Naziland“ bezeichnet, in dem „knapp die Hälfte der wahlberechtigten österreichischen Bevölkerung einem offen rechtsextremen Kandidaten mit Anklängen an den Neonazismus ihre Stimme gegeben“ habe.

 

Die überwiegend aus heimischen Steuergeldern finanzierte Universität Wien bietet durch Genehmigung dieser Veranstaltung einer linksradikalen Organisation eine Bühne, die den vierthöchsten Repräsentanten der Republik, den III. Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer, als „deutsch-völkischen Burschenschafter“ diffamiert und „Nation, Geschlecht und Kultur“ als Konstrukt betrachtet, das es zu bekämpfen gelte. Mit ihrem Anspruch, „nicht nur reagierend zu handeln, sondern ... den gesellschaftlichen Status Quo durch Kampagnen und Aktionen permanent zu kritisieren und zu sabotieren“, erweist sich die „autonome antifa“ in ihrem Kern als staatsfeindlich, da sie die gesellschaftlichen Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates implizit infrage stellt.

 

Die „autonome antifa“ ist weder der ÖH der Uni Wien zugehörig noch sonst an einer Universität wahlwerbende Gruppierung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende


Anfrage

 

1.      Ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass die „autonome antifa“, eine sich offen als linksradikal bezeichnende Gruppierung auf offiziellem Hochschulboden eine Agitationsplattform erhält?

2.      Wurde die von der „autonomen antifa“ auf ihrer Homepage beworbene Veranstaltung offiziell genehmigt?

3.      Wenn ja, von wem und mit welcher Begründung?

4.      Wenn ja, wie beurteilen Sie diese „Toleranz“ angesichts der evidenten Absicht der Veranstalter, „Nation, Geschlecht und Kultur“ infrage zu stellen und „den gesellschaftlichen Status Quo durch Kampagnen und Aktionen zu sabotieren“?

5.      Gibt es vonseiten der Universität klare Richtlinien, nach welchen Kriterien eine Bereitstellung von Räumlichkeiten (Hörsälen etc.) erfolgen darf?

6.      Wenn ja, wie lauten diese?

7.      Wenn nein, werden Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht dafür eintreten, dass solche Richtlinien im Sinne der gebotenen Objektivität erlassen werden?

8.      Wo liegen für Sie im Kontext der Organisation von hochschulpolitischen Veranstaltungen die Grenzen des Zulässigen, oder anders gefragt: Wo haben Weltoffenheit und Toleranz ihre Grenzen?  

9.      Wann wurde besagte Veranstaltung der „autonomen antifa“ gem. §13 HSG 2014 angezeigt?

10.   Wurde der Zutritt gemäß HSG „auf Angehörige der jeweiligen Bildungseinrichtung“ eingeschränkt und mit einer den räumlichen Verhältnissen entsprechenden Zahl begrenzt?

11.   Welcher geldwerte Sachaufwand ist mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten des Neuen Institutsgebäudes (NIG) der Universität Wien, 1010 Wien, Universitätsstraße 7, verbunden?

12.   Wird von der Universität Wien eine angemessene Kaution vom Veranstalter eingehoben?

13.   Wenn ja, in welcher Höhe und wird diese dem Veranstalter in Rechnung gestellt?

14.   Wenn nein, warum nicht?