11902/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

 

betreffend politische (Un)bildung im Englischunterricht am BRG Wörgl

 

Am BRG Wörgl wird im Englischunterricht in der 4. Klasse, verpackt in Übersetzungsaufgaben, subtile politische (Un)bildung betrieben. So mussten die Schüler bei einem Test folgenden Satz übersetzen: „Unter den Gemeinden ist Wörgl die, wo die meisten Asylsuchenden zusammengeschlagen werden“

 

 

 

 

Im Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung in den Schulen aus dem Jahr 1978 ist ua. festgehalten:

 

1.    Politische Bildung ist Vermittlung von Wissen und Kenntnissen

 

Und weiter:

 

Erzieherischer Grundsatz muß es sein, daß bei Stellungnahmen und Wertungen stets auch abweichende Meinungen aufgezeigt werden im Hinblick darauf, daß in der Demokratie auch verschiedene Wertvorstellungen und Meinungen nebeneinander bestehen können, sofern sie den für unsere Gesellschaft gültigen Grundwerten verpflichtet sind bzw. diese nicht verletzen. Gegensätzliche Interessen sollen offen dargestellt und unterschiedliche Auffassungen im Dialog ausgetragen werden, zumal das Gespräch eine wichtige Voraussetzung dafür ist, einen Konsens zu finden oder einen Kompromiß zu erzielen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Gibt es seitens der Schulbehörde Vorgaben, welches Wissen und welche Kenntnisse vermittelt werden sollen?

 

2.    Auf welchem Wissensstand beruht die erwähnte Übersetzungsfrage?

 

3.    Gelten die Ausführungen des Grundsatzerlasses aus dem Jahr 1978, dass unterschiedliche Auffassungen im Dialog auszutragen sind, nicht mehr?

 

4.    Werden Sie als zuständige Schulbehörde die Lehrkraft, die diese eigenartige Übersetzungsfrage gestellt hat, im Bezug auf den Erlass „Politische Bildung“ entsprechend ermahnen, Wissen und Kenntnisse zu vermitteln, und einen Diskurs darüber zu führen?

 

5.    Ist die Direktion der Schule über diesen Vorfall informiert?

 

6.    Wenn ja, was hat diese unternommen?

 

7.    Sind Ihnen weitere ähnliche Fälle bekannt?

 

8.    Wenn ja, welche?

 

9.    Wenn ja, was haben Sie in diesen Fällen unternommen?

 

10. Werden Sie auf Grund dieses Falles in einem entsprechenden Rundschreiben an die Lehrer darauf hinweisen, wie politische Bildung zu unterrichten ist?

 

11. Wenn nein, warum nicht?

 

12. Ist die Feststellung „unter den Gemeinden ist Wörgl die, wo die meisten Asylsuchenden zusammengeschlagen werden“ Hetze oder „fake news“?

 

13. Gibt es seitens der Schulbehörde Vorkehrungen, um die Verbreitung von Hetze und „fake news“ durch Lehrkräfte zu unterbinden?

 

14. Welche Konsequenzen gibt es für solche Lehrkräfte?