11912/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verhaftungen- und Verschleppungen von Zivilpersonen in Kärnten durch Angehörige der jugoslawischen Partisanenarmee

 

Während der Besetzung Kärntens durch die jugoslawische Armee wurden im Mai des Jahres 1945 zahlreiche Zivilpersonen – darunter die Familie Gassner – durch Angehörige der jugoslawischen Partisanenarmee verhaftet und verschleppt. Hinsichtlich der Verbrechen an der Familie Gassner wurde im April 2016 eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass die verschleppten und verhafteten Verwandten des Anzeigers schließlich von ihren Peinigern ermordet wurden. Obwohl die Strafbarkeit von Mord – auch nach der damaligen Rechtslage – nie verjährt, teilte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in einem Schreiben zu 2 UT 25/16p mit, dass sie „keinen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens […] gefunden hat.“

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

1.    Warum wurde aufgrund der oben genannten Anzeige kein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingeleitet?

2.    Warum ist gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt „ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zulässig“, wie der Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen ist?

3.    Wie viele Anzeigen betreffend Zivilpersonen, welche durch Angehörige der jugoslawischen Partisanenarmee verhaftet oder verschleppt wurden, sind bei den Staatsanwaltschaften eingelangt?

4.    Wie viele dieser Anzeigen führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren?

5.    Wie viele dieser Anzeigen führten nicht zur Einleitung von Ermittlungsverfahren?

6.    Mit welcher Begründung wurde in diesen Fällen (Frage 5) kein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

7.    In wie vielen Ermittlungsverfahren kam es in weiterer Folge zu einer Verhandlung bzw. zu einem Urteil?