11917/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sprengelwahlergebnisse des zweiten, wiederholten Wahlganges der Bundespräsidentschaftswahl

BEGRÜNDUNG

 

Wahlen sind das wichtigste demokratische Instrument unseres Landes. Sie korrekt und transparent abzuwickeln ist unabdingbar. Zu einer solchen Abwicklung gehört der Umgang mit Wahlergebnissen. Sie vollständig zu veröffentlichen muss Standard einer modernen Demokratie sein.

Trotzdem wird den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Detailergebnissen verwehrt. Konkret geht es um eine Anfrage zu den Sprengelwahlergebnissen der Stadt Salzburg. Während diese nach dem ersten Stichwahlgang der Bundespräsidentschaftswahl uneingeschränkt übermittelt wurden, wurden sie nach der zweiten Stichwahl, die die Basis des Endergebnisses bildet, nicht heraus gegeben.

Seitens der Wahlbehörden wird dies mit einer „fehlenden Rechtsgrundlage“ dafür argumentiert. Das ist nicht nachvollziehbar. Demokratie kann nicht bedeuten, dass die Transparenz heikelster Prozesse von politischen Mehrheitsentscheidungen abhängt oder gar von der willkürlichen Praxis handelnder Exekutivorgane.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wie lauten die Sprengelwahlergebnisse der zweiten Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl am 4.12.2016 in der Stadt Salzburg?

 

2)    Müssen die Sprengelwahlergebnisse der Stadt Salzburg aufgrund des Auskunftspflichtgesetzes an jedermann herausgegeben werden? Wenn nein, durch welche gesetzliche Ausnahme ist eine Verweigerung legitimiert?

 

3)    Müssen die Sprengelwahlergebnisse der Stadt Salzburg auch nach Abschluss des Wahlvorgangs den WahlbeisitzerInnen mitgeteilt werden bzw. zugänglich sein? Wenn nein, warum nicht?

 

4)    Wäre eine gesetzliche Klarstellung, dass auch Sprengelwahlergebnisse zugänglich sind, in den Wahlgesetzen sinnvoll? Sollten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten betreffend Wahlergebnisse erweitert werden?