11918/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbeihilfe an Volljährige im Jahr 2016

Die Bundesministerin für Familien und Jugend kündigte bereits des Öfteren an, stärker auf Sachleistungen statt Transferleistungen zu setzen. Die gesetzten Maßnahmen konterkarieren dieses Ziel allerdings, was auch das WIFO in einer aktuellen Publikation aufzeigt und abermals die Regierung indirekt auffordert, den Fokus in der Familienpolitik auf Sachleistungen zu legen:

„die jüngsten Reformen – Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen einerseits, Erhöhung der Familienbeihilfe in drei Schritten zwischen 2014 und 2018 sowie Verdoppelung des Kinderfreibetrages 2016 andererseits – erhöhen die Familienleistungen weiter, werden aber auf diesem höheren Ausgabenniveau das Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen nicht wesentlich verändern.“ (WIFO Monatsberichte, 2015, 88 (3), S. 194)

Gerade im Bereich der Familienbeihilfe für volljährige Kinder zeigt sich im europäischen Vergleich, dass monetäre Transfers, wie sie in Österreich ausbezahlt werden, eher unüblich sind. Gerade zur Förderung von (Berufs-)Ausbildungszwecken wird nämlich in anderen Staaten auf entsprechend treffsichere Maßnahmen ein Hauptaugenmerk gelegt. Um hier Umgestaltungsmöglichkeiten prüfen zu können, bedarf es einem Überblick, über die in diesem Zusammenhang aufgewendeten finanziellen Mittel. Denn gerade im Bereich der finanziellen Förderung von Hochschulbildung und der sozialen Absicherung von Studierenden scheint die allgemeine Familienbeihilfe kein adäquates Mittel zu sein, um diese soziale Absicherung und soziale Treffsicherheit zu gewährleisten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Für wie viele volljährige Kinder wurde 2016 Familienbeihilfe bezogen? (insgesamt und nach Geburtsjahrgang des entsprechenden Kindes)

2.    Für wie viele volljährige Kinder wurde 2016Familienbeihilfe aufgrund von

a.    § 2 Abs 1 lit b FLAG bezogen?

b.    § 2 Abs 1 lit c FLAG bezogen?

c.    § 2 Abs 1 lit d FLAG bezogen?

d.    § 2 Abs 1 lit e FLAG bezogen?

e.    § 2 Abs 1 lit f FLAG bezogen?

f.      § 2 Abs 1 lit g FLAG bezogen?

g.    § 2 Abs 1 lit h FLAG bezogen?

h.    § 2 Abs 1 lit i FLAG bezogen?

i.      § 2 Abs 1 lit j FLAG bezogen?

j.      § 2 Abs 1 lit k FLAG bezogen?

k.    § 2 Abs 1 lit l FLAG bezogen?

3.    Wie hoch waren 2016 die Ausgaben für Familienbeihilfe für volljährige Kinder? (insgesamt nach Geburtsjahrgang des entsprechenden Kindes)

4.    Wie hoch waren 2016 die Ausgaben für Familienbeihilfe für volljährige Kinder aufgrund von

a.    § 2 Abs 1 lit b FLAG?

b.    § 2 Abs 1 lit c FLAG?

c.    § 2 Abs 1 lit d FLAG?

d.    § 2 Abs 1 lit e FLAG?

e.    § 2 Abs 1 lit f FLAG?

f.      § 2 Abs 1 lit g FLAG?

g.    § 2 Abs 1 lit h FLAG?

h.    § 2 Abs 1 lit i FLAG?

i.      § 2 Abs 1 lit j FLAG?

j.      § 2 Abs 1 lit k FLAG?

k.    § 2 Abs 1 lit l FLAG?

5.    Für wie viele volljährige Kinder wurde 2016 ein Kinderabsetzbetrag bezogen? (insgesamt nach Geburtsjahrgang des entsprechenden Kindes)

6.    Für wie viele volljährige Kinder wurde 2016 ein Kinderabsetzbetrag aufgrund von

a.    § 2 Abs 1 lit b FLAG bezogen?

b.    § 2 Abs 1 lit c FLAG bezogen?

c.    § 2 Abs 1 lit d FLAG bezogen?

d.    § 2 Abs 1 lit e FLAG bezogen?

e.    § 2 Abs 1 lit f FLAG bezogen?

f.      § 2 Abs 1 lit g FLAG bezogen?

g.    § 2 Abs 1 lit h FLAG bezogen?

h.    § 2 Abs 1 lit i FLAG bezogen?

i.      § 2 Abs 1 lit j FLAG bezogen?

j.      § 2 Abs 1 lit k FLAG bezogen?

k.    § 2 Abs 1 lit l FLAG bezogen?

7.    Wie hoch waren 2016 die Ausgaben für Kinderabsetzbeträge für volljährige Kinder? (insgesamt nach Geburtsjahrgang des entsprechenden Kindes)

8.    Wie hoch waren 2016 die Ausgaben für Kinderabsetzbeträge für volljährige Kinder aufgrund von

a.    § 2 Abs 1 lit b FLAG?

b.    § 2 Abs 1 lit c FLAG?

c.    § 2 Abs 1 lit d FLAG?

d.    § 2 Abs 1 lit e FLAG?

e.    § 2 Abs 1 lit f FLAG?

f.      § 2 Abs 1 lit g FLAG?

g.    § 2 Abs 1 lit h FLAG?

h.    § 2 Abs 1 lit i FLAG?

i.      § 2 Abs 1 lit j FLAG?

j.      § 2 Abs 1 lit k FLAG?

k.    § 2 Abs 1 lit l FLAG?

9.    Falls die Fragen 2, 4, 6 und 8 nicht beantwortet werden können: Weshalb kann nicht nachgewiesen werden zu welchem Zweck bei Volljährigkeit Familienbeihilfe bezogen wird?

10. Falls die Fragen 2, 4, 6 und 8 nicht beantwortet werden können: Ist geplant in Zukunft zu erfassen aus welchen Gründen Volljährige Familienbeihilfe beziehen?

11. Wie wird das Vorliegen eines Bezugsgrundes für die Familienbeihilfe gem § 2 Abs 1 lit b bis l FLAG im Falle eines Studiums überprüft?

12. Welche Dokumente sind jeweils für die Überprüfung des Vorliegens eines Studiums für den Bezug Familienbeihilfe gem § 2 Abs 1 lit b bis l FLAG vorzulegen?

13. In welchem zeitlichen Abstand müssen solche Dokumente vorgelegt werden, um den Bezug aufrecht zu erhalten bzw. wie oft müssen entsprechende Nachweise erbracht werden?