11923/J XXV. GP

Eingelangt am 28.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Julian Schmid, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Hilfen für junge Erwachsene in der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes

BEGRÜNDUNG

 

Im Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (B-KJHG 2013) sind im § 29 „Hilfen für junge Erwachsene“  geregelt.

Absatz 1 erläutert: „Jungen Erwachsenen können ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt wurden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele dringend notwendig ist.“

Im Absatz 2 ist festgehalten, dass die Hilfen jedenfalls mit der Vollendung des 21. Lebensjahres enden.

In den einzelnen Bundesländern wird unterschiedlich vorgegangen, was die Verlängerung von Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus betrifft.

Im aktuellen 7. Bericht zur Lage der Jugend in Österreich ist klar festgehalten, dass in Österreich eindeutig eine Ausdehnung der Jugendphase zu beobachten ist. Das zeigt sich auch in einem höheren Alter beim Verlassen des elterlichen Haushaltes. 70, 4 % der jungen Männer im Alter zwischen 20 – 24 Jahren leben noch bei den Eltern. In derselben Altersgruppe leben 56, 4 % von jungen Frauen noch im elterlichen Haushalt.

Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer biografischen Situation auf Hilfen aus der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind, begegnen einer extremen Härte wenn gerade von ihnen verlangt wird mit dem 18. Geburtstag gänzlich auf eigenen Beinen zu stehen.


Diesen Übergang von Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einem selbstständigen erwachsenen Leben gut zu begleiten, ist sowohl für die betroffenen jungen Erwachsen als auch für die Gesamtgesellschaft wichtig und sinnvoll.

Es ist zu befürchten, dass in der laufenden Evaluierung des B- KJHG 2013 die Personengruppe der jungen Erwachsen, der sogenannten Care Leavers, die in der internationalen Debatte immer mehr ins Bewusstsein rücken, nicht angemessen berücksichtigt wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wird die gesellschaftliche Entwicklung der Ausdehnung der Jugendphase, wie sie auch im 7. Jugendbericht zur Lage der Jugend in Österreich eindeutig festgestellt wird, in der laufenden Evaluierung des B-KJHG 2013 berücksichtigt?

Wenn ja, wie? Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

 

2)    Wie werden Daten zu den „Hilfen für junge Erwachsene“ in der laufenden Evaluierung des B-KJHG 2013 konkret erhoben?

 

3)    Welche Aspekte werden zum Bereich „Hilfen für junge Erwachsene“ konkret evaluiert?

 

4)    Bis wann ist mit Ergebnissen der Evaluierung des B-KJHG 2013 zu rechnen?

 

5)    Gibt es auf Bundesebene Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Arbeit für Erwachsene für den Übergang zwischen den beiden Systemen? Wenn ja, welche?

 

6)    Gibt es auf Landesebene Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Arbeit für Erwachsene für den Übergang zwischen den beiden Systemen? Wenn ja, welche?