11925/J XXV. GP

Eingelangt am 28.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Qualitätsangaben - EU-VO 1151/2012 – Entscheidung Patentamt

BEGRÜNDUNG

 

Zu den nachgeordneten Dienststellen des BMVIT zählt unter anderem das österreichische Patentamt. Dieses ist in Österreich auch zuständig für die Annahme von Anträgen, die Zulassung und Veröffentlichung von Geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

Die Details dazu sind im österreichischen Markenschutzgesetz 1970 idgF. geregelt. §68c (2) lautet: „Anträge auf Änderung der Produktspezifikation können nur von der in der Spezifikation genannten antragstellenden Vereinigung oder deren Rechtsnachfolgerin gestellt werden, sofern sie die Anforderungen gemäß § 15 des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG, BGBl. I Nr. 130/2015, erfüllt. Andernfalls können Anträge auch von anderen Vereinigungen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, gestellt werden.“

Nach Art. 36 der Verordnung 1151/2012 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Kontrolleinrichtungen geschaffen sind, die gewährleisten sollen, dass die Lebensmittel, die mit einer geschützten Bezeichnung versehen sind, die Anforderungen der Spezifikation erfüllen. Die Kontrolleinrichtung kann eine oder mehrere dafür benannte Kontrollbehörden und/oder zu diesem Zweck vom Mitgliedstaat zugelassene private Kontrollstellen umfassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Welche Kontrollstellen sind derzeit in Österreich zugelassen, die die einzelnen in Österreich zugelassenen Qualitätsangaben/Spezifikationen gemäß EU-VO 1151/2012 kontrollieren?

 

2)    Ist ihr Ministerium in die Zulassung von Kontrollstellen gemäß 1151/2012 eingebunden? Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

 

3)    Wurden seit 2010 Kontrollstellen per Mitteilung des österreichischen Patentamtes gestrichen oder gelöscht? Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Welchen Kontrollstellen wurde die Zulassung entzogen?

 

4)    Ist die Löschung einer Kontrollstelle eine geringfügige Änderung wie z.B. eine Änderung der Zustelladresse oder muss die Löschung einspruchsfähig sein, damit die Kontrollstelle die Möglichkeit hat dagegen Beschwerde zu erheben?

 

5)    Liegen für alle Spezifikationen eigene Zertifizierungsprogramme im österreichischen Patentamt auf? Wenn ja, wo können diese eingesehen werden, wenn nein, womit begründen Sie dies?

 

6)    Auf der Homepage des Patentamtes sind die jeweiligen Spezifikationen veröffentlicht:
http://www.patentamt.at/Markenschutz/Schutzrechte/Herkunftsangabe/

Wo sind die spezifischen Kontrollanforderungen für die jeweiligen Spezifikationen festgelegt bzw. veröffentlicht?

 

7)    Sofern ein Erzeuger, der Mitglied einer Trägervereinigung gemäß § 15 EU-QuaDG ist, eine andere Kontrollstelle als in der Spezifikation eingetragen, mit der Kontrolle beauftragen möchte, wie ist dies gesetzeskonform derzeit möglich bzw. welche Eingaben an das Patentamt müsste dieser machen?

 

8)    Wie beurteilen Sie aus wettbewerbsrechtlicher Sicht die Einschränkung der Zulassung je Spezifikation auf jeweils eine akkreditierte Kontrollstelle bzw. wie kann gewährleistet werden, dass bei Zulassung weiterer Kontrollstellen einheitlich vorgegangen wird, wenn das Zertifizierungsprogramm nicht vorliegt?

 

9)    Auf welcher Rechtbasis der EU wurde die Festlegung getroffen, dass im Falle von Eigenkontrollsystemen nur 1 Kontrollstelle die Einhaltung der Spezifikation prüfen darf?

 

10) Kennen Sie das Urteil des OLG-Wien 34R70/15 vom 3.12.2015 (siehe Bundeskanzleramt – Rechtsinformationssystem www.ris.bka.gv.at) betreffend steirisches Kürbiskernöl? Wenn ja, welche Konsequenzen aus dem Urteil bezüglich der Änderung einer Spezifikation sehen sie?

 

11)  Der oben zitierte Urteilsspruch lautet auszugsweise wie folgt: „Die angefochtene Entscheidung wird (…) aufgehoben. Der Rechtsabteilung des Patentamts wird die neuerliche Entscheidung aufgetragen (…)“. Wurde dem Urteil aus dem Jahr 2015 bereits Rechnung getragen und erfolgte diese Entscheidung? Wenn nein, womit begründen Sie dies?

 

12) Warum wurde eine Rückziehung des Antrags auf Änderung der bestehenden Spezifikation Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. durchgeführt und in der EU-Datenbank DOOR veröffentlicht aber nicht auf der Internetseite des Patentamtes?