11959/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend Islamgesetz 2015 – Evaluierung 2016 – Folgeanfrage zu den Anfragebeantwortungen 8260/AB und 8242/AB

                                            

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (Islamgesetz 2015), wurde am 30. März 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 39/2015 veröffentlicht und ist mit Ablauf dieses Tages in Kraft getreten.

 

Im Vorblatt und WFA zu diesem Gesetz ist der Zeitpunkt der internen Evaluierung mit 2016 angegeben. Jedoch sollte es auch zu einer umfassenden außenwirksamen Evaluierung des Jahres 2016 bzw. jenes Zeitraumes seit dem in Kraft treten des Islamgesetzes 2015 kommen, welche alle bis zum Zeitpunkt der Anfrage bestehenden Auswirkungen, und Zustände beschreibt, die dem Themenkreis Islam in Österreich zuzuordnen sind.

 

Zudem wurden in den Anfragebeantwortungen 8260/AB und 8242/AB die darin gestellten Fragen zahlreich unter Heranziehung des Grundes der Unzuständigkeit nicht ausreichend beantwortet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE

 

1)    Welche konkreten finanziellen Kosten für den Bund sind seit dem in Kraft treten des IslamG 2015 im Jahr 2016 entstanden, im Vergleich zu den im Vorblatt und WFA (446 der Beilagen XXV. GP – Regierungsvorlage) auf Seite 4 für 2016 angeführten Zahlen? (Bitte um detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen nach Personalaufwand und betrieblichem Sachaufwand)

2)    Wie viele Moscheeeinrichtungen und Moscheegemeinden betreibt die „Islamische Glaubensgemeinschaft In Österreich?

3)    Wie viele Anträge gem. § 3 IslamG 2015 hat es seit dem in Kraft treten des zitierten Gesetzes gegeben? (Bitte aufgliedern nach Antragsteller)

4)    Wie viele Verordnungen  gem. § 3 IslamG 2015 hat es seit dem in Kraft treten des zitierten Gesetzes gegeben? (Bitte aufgliedern nach Antragsteller)

5)    Wie viele Bescheide  gem. § 3 IslamG 2015 hat es seit dem in Kraft treten des zitierten Gesetzes gegeben? (Bitte aufgliedern nach Bescheidadressat unter Anführung von Spruch und Begründung)

6)    Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen Imame Österreich aufgrund von Auslandsfinanzierung verlassen mussten, seit Inkrafttreten des IslamG 2015?

7)    Wenn ja, wie viele?

8)    Aus welchem Grund, mussten diese Imame Österreich verlassen? (Bitte aufgliedern nach Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltsstatus der ausgewiesenen Imame, Alter, akademische Titel bzw. ähnlichen Bezeichnungen, und Rechtsgrundlagen der Ausweisungen)

9)    Auf welche Weise bzw. in welcher Form erfolgt die Überprüfung gem. § 6 Abs. 2 IslamG durch die zuständige Behörde, ob die Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Inland erfolgt?

10) Hat es seit dem in Kraft treten des IslamG 2015 behördliche Entscheidungen  betreffend die Prüfung verbotener Auslandsfinanzierung gem § 6 Abs. 2 iVm § 30 leg.cit gegeben?

11) Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufgliederung, nach den entsprechenden Tatbestandselementen „Religionsgemeinschaft, Kultusgemeinden und ihre Mitglieder unter Anführung des Bescheidadressaten mit Spruch und Begründung)

12) Wenn ja, wie viele davon wurden wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der verbotenen Auslandsfinanzierung gem. § 6 Abs. 2 iVm § 30 IslamG sanktioniert?(Bitte um Aufgliederung, nach den entsprechenden Tatbestandselementen „Religionsgemeinschaft, Kultusgemeinden und ihre Mitglieder unter Anführung des Bescheidadressaten mit Spruch und Begründung)

13) In welcher Form wurde gem. § 6 Abs. 2 iVm § 30 IslamG sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung, nach den entsprechenden Tatbestandselementen „Religionsgemeinschaft, Kultusgemeinden und ihre Mitglieder unter Anführung der jeweils möglichen bescheidmäßigen Sanktion gem. § 30 IslamG 2015 und bei Geldbußen die verhängte Höhe und den Umstand, in welcher Höhe die Geldbuße eingebracht wurde)

14) Wie viele religiöse Stiftungen auf der Grundlage der Verfassung der Religionsgesellschaften nach § 6 iVm. § 23 Abs. 4 IslamG 2015 wurden bis dato gegründet? (Bitte um Aufgliederung nach Name, Stiftungszweck, Stifter, Begünstigtem und Organen der Stiftung)

15) Wurden diese Stiftungen dahingehend überprüft, ob diese Stiftungen den Bestimmungen gem. § 6 Abs. 2 IslamG entsprechen bzw. ob eine verbotene Auslandsfinanzierung gegeben ist?

16) Wenn ja, wie viele davon wurden wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der verbotenen Auslandsfinanzierung gem. § 6 Abs. 2 iVm § 30 IslamG sanktioniert?(Bitte um Aufgliederung, nach den Namen der Stiftungen)

17) In welcher Form wurde gem. § 6 Abs. 2 iVm § 30 IslamG sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach den Namen der Stiftungen unter Anführung der jeweiligen Art und Weisen der Sanktionierung)

18) Wie viele Stiftungen nach dem Privatstiftungsrecht in Verbindung mit Religionsgesellschaften, Kultusgemeinden oder Ihrer Mitglieder gem. IslamG 2015 wurden bis dato gegründet? (Bitte um Aufgliederung nach Name, Stiftungszweck, Stifter, Begünstigtem und Organen der Stiftung)

19) Wurden diese Stiftungen dahingehend überprüft, ob diese Stiftungen den Bestimmungen gem. § 6 Abs. 2 IslamG entsprechen bzw. ob eine verbotene Auslandsfinanzierung gegeben ist?

20) Wenn ja, wie viele davon wurden wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der verbotenen Auslandsfinanzierung gem. § 6 Abs. 2 iVm § 30 IslamG sanktioniert?(Bitte um Aufgliederung, nach den Namen der Stiftungen)

21) In welcher Form wurde gem. § 6 Abs. 2 iVm § 30 IslamG sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach den Namen der Stiftungen unter Anführung der jeweiligen Art und Weisen der Sanktionierung)

22) Hat es bei der Vollziehung der §§ 7 (Aufgaben einer Religionsgesellschaft) und 8 (Kultusgemeinden) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen der zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit den jeweiligen Statuten etc. gegeben?

23)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

24) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

25) Warum entspricht Artikel 3 der seitens der zuständigen Behörde genehmigten Verfassung der IGGÖ, welcher verkürzt wiedergegeben besagt, dass bei allen Muslimen in Österreich die nicht einer anderen Religionsgemeinschaft angehörten, die Mitgliedschaft bei der IGGÖ vermutet wird, dem IslamG 2015?

26)  Hat es bei der Vollziehung der §§ 11 und 18 (Recht auf religiöse Betreuung in besonderen Einrichtungen und Jugenderziehung) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen der zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit der fachlichen  Eignung der Betreuungspersonen oder insbesondere bei der Erziehung der Kinder und Jugendlichen gegeben?

27)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

28) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

29) Hat es bei der Vollziehung der §§ 12 und 19 (Speisevorschriften) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen der zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit der Rücksichtnahme auf die innerreligionsgesellschaftlichen Speisegebote, insbesondere in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten gegeben.

30)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

31) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

32) Wie geschieht die Umsetzung der §§ 12 und 19 IslamG 2015 in der Praxis? (Bitte um Auflistung einzelner Maßnahmen, der vom Gesetz betroffenen Institutionen und die allfälligen Zusatzkosten dieser Maßnahmen für die jeweiligen Institutionen)

33) Hat es bei der Vollziehung der §§ 14 und 21 (Abberufung von Funktionsträgern und -trägerinnen) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen der zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder Verstößen gegen die öffentliche Ordnung etc. gegeben.

34)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

35) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

36) Wie viele Funktionsträger wurden bereits ihrer Funktionen gem. den §§ 14 und 21 IslamG 2015 enthoben? (Bitte um Aufgliederung nach der jeweiligen Religionsgesellschaft und Kultusgemeinde unter Anführung des Namens der enthobenen Funktionsträger unter Anführung der Gründe der Enthebung)

37) Hat es bei der Vollziehung des § 23 (Rechtswirksamkeit innerreligionsgesellschaftlicher Entscheidungen) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen des zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit der Gültigkeit von Kultusumlageordnungen und Wahlordnungen etc.  gegeben.

38)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

39) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

40) Hat es bei der Vollziehung des § 24 (Theologische Studien) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen des zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit Qualifikation des Lehrpersonals oder der Besetzung von Stellen etc. gegeben.

41)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

42) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

43) Hat es bei der Vollziehung des § 25 (Anzeige und Meldeverpflichtungen) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen des zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit der Verhängung von Haft für den in den §§ 24 und 21 leg. cit angeführten Personenkreis etc. gegeben.

44)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

45) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

46) Hat es bei der Vollziehung des § 27 (Untersagung von Veranstaltungen) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen des zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit Ansteckungsgefahren im Zuge des Auftretens sich rasch ausbreitender Krankheiten, oder Gewaltaufrufen im Rahmen von Veranstaltungen etc. gegeben.

47)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

48) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Nationalität, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

49) Hat es bei der Vollziehung des § 28 (Wahlen) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen des zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit der Vernichtung von Stimmzetteln etc. gegeben.

50)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

51) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

52) Hat es bereits Wahlaufsichtsbeschwerden gem. § 28 IslamG gegeben?

53) Wenn ja, wie viele?

54) In welcher Form wurden diese Beschwerden erledigt? (Bitte Aufgliedern, nach Beschwerdeführer unter Anführung der Enderledigung und Rechtsfolgen)

55) Hat es bei der Vollziehung des § 29 (Kuratorenbestellung) IslamG 2015 Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen Bestimmungen des zitierten Paragraphen beispielsweise im Zusammenhang mit der Überschreitung von Funktionsperioden etc. gegeben.

56)  Wenn ja, wie viele? (Bitte aufgliedern nach Art der Verstöße)

57) Wenn ja, auf welche Weise wurden die Verstöße gesetzlich sanktioniert? (Bitte um Aufgliederung nach gesetzlichen Grundlagen, Namen, Geschlecht, Alter, Nationalität, Aufenthaltsstatus der Sanktionierten und Form der Sanktionierung)

58) Wurden bereits Anträge gem. § 29 Abs. 2 IslamG gestellt?

59) Wenn ja wie viele?

60) Wenn ja, welche Religionsgemeinschaft oder Kultusgemeinden haben die oben angeführten Anträge betroffen?

61) In welche Form wurden die Anträge erledigt?

62) Wie viele Bescheide gemäß § 30 (Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen) IslamG 2015 wurden von der zuständigen Behörde seit in Kraft treten des zitierten Gesetzes bis dato erlassen?

63) Wie viele gesetzwidrige Beschlüsse wurden durch Bescheide gemäß § 30 (Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen) IslamG 2015 von der zuständigen Behörde seit in Kraft treten des zitierten Gesetzes bis dato aufgehoben? (Bitte aufgliedern in Bescheidbehörde und Bescheidadressaten unter Anführung von Spruch und Begründung)

64) Wie viele verfassungswidrige Beschlüsse wurden durch Bescheide gemäß § 30 (Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen) IslamG 2015 von der zuständigen Behörde seit in Kraft treten des zitierten Gesetzes bis dato aufgehoben? (Bitte aufgliedern in Bescheidbehörde und Bescheidadressaten unter Anführung von Spruch und Begründung)

65) Wie viele statutenwidrige Beschlüsse wurden durch Bescheide gemäß § 30 (Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen) IslamG 2015 von der zuständigen Behörde seit in Kraft treten des zitierten Gesetzes bis dato aufgehoben? (Bitte aufgliedern in Bescheidbehörde und Bescheidadressaten unter Anführung von Spruch und Begründung)

66) Wie viele Geldbußen wurden durch Bescheide gemäß § 30 (Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen) IslamG 2015 von der zuständigen Behörde seit in Kraft treten des zitierten Gesetzes bis dato erlassen? (Bitte aufgliedern in Bescheidbehörde, Bescheidadressaten unter Anführung von Spruch und Begründung, Höhe der Geldbuße und ob bzw. in welcher Höhe die Geldbuße eingebracht wurde)

67) Wie viele andere gesetzliche Mittel wurden durch Bescheide gemäß § 30 (Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen) IslamG 2015 von der zuständigen Behörde seit in Kraft treten des zitierten Gesetzes bis dato eingesetzt? (Bitte aufgliedern in Bescheidbehörde, Bescheidadressaten unter Anführung von Spruch und Begründung, sowie die Art des gesetzlichen Mittels)

68) Warum werden keine Statistiken darüber, wie viele Imame Österreich aufgrund der Regelungen im Islamgesetz 2015 seit dessen Inkrafttreten bisher verließen, geführt?

69) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig entsprechende Statistiken geführt werden, angesichts der immer weiter steigenden Terrorgefahr durch fanatische Islamisten?

70) Wenn ja, in welcher Form?

71) Wenn nein, warum nicht?

72) Planen Sie das Vereinsgesetz 2002 iVm dem IslamG 2015, insbesondere den 3. Abschnitt Vereinsregister und Datenverwendung dahingehend zu ändern, damit statistische Fragestellungen wie zB. „Wie viele schiitische, alevitische oder sunnitische Vereine es in Österreich gibt“ bzw. Sammelabfragen zu diesem Themenkreis möglich werden, gerade in Hinblick auf eine wachsende terroristische Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

73) Wenn ja, auf welche Weise?

74) Wenn nein, warum nicht?

75) Werden Sie sich als Bundeskanzler und Mitglied der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Vereinsgesetz 2002 iVm dem IslamG 2015, insbesondere der 3. Abschnitt Vereinsregister und Datenverwendung dahingehend geändert wird, damit statistische Fragestellungen wie zB. „Wie viele schiitische, alevitische oder sunnitische Vereine es in Österreich gibt“ bzw. Sammelabfragen zu diesem Themenkreis möglich werden, gerade in Hinblick auf eine wachsende terroristische Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

76) Wenn ja, auf welche Weise?

77) Wenn nein, warum nicht?

78) Planen Sie das Vereinsgesetz 2002 und das IslamG 2015 dahingehend zu ändern, dass es möglich wird festzustellen, wie viele Vereinsmitglieder die in Österreich registrierten Vereine haben, angesichts der steigenden terroristischen Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

79) Wenn ja, auf welche Weise?

80) Wenn nein, warum nicht?

81) Werden Sie sich als Bundeskanzler und Mitglied der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Vereinsgesetz 2002 und das IslamG 2015 dahingehend geändert wird, dass es möglich wird festzustellen, wie viele Vereinsmitglieder die in Österreich registrierten Vereine haben, angesichts der steigenden terroristischen Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

82) Wenn ja, auf welche Weise?

83) Wenn nein, warum nicht?

84) Welche Regelungen gem. § 33 IslamG 2015 des zitierten Gesetzes fallen in die sachliche Zuständigkeit welcher Bundesminister? (Bitte um Aufgliederung nach Paragraphen und Tatbestandselementen unter Anführung der jeweils sachlich zuständigen Bundesministerien)