11960/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Islamgesetz 2015 – Evaluierung 2016 – Folgeanfrage zu den Anfragebeantwortungen 8260/AB und 8242/AB

                                            

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird (Islamgesetz 2015), wurde am 30. März 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 39/2015 veröffentlicht und ist mit Ablauf dieses Tages in Kraft getreten.

 

Im Vorblatt und WFA zu diesem Gesetz ist der Zeitpunkt der internen Evaluierung mit 2016 angegeben. Jedoch sollte es auch zu einer umfassenden außenwirksamen Evaluierung des Jahres 2016 bzw. jenes Zeitraumes seit dem in Kraft treten des Islamgesetzes 2015 kommen, welche alle bis zum Zeitpunkt der Anfrage bestehenden Auswirkungen, und Zustände beschreibt, die dem Themenkreis Islam in Österreich zuzuordnen sind.

 

Zudem wurden in den Anfragebeantwortungen 8260/AB und 8242/AB die darin gestellten Fragen zahlreich unter Heranziehung des Grundes der Unzuständigkeit nicht ausreichend beantwortet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE

 

1)    Warum führen Sie keine Statistiken darüber, wie viele Imame Österreich aufgrund der Regelungen im Islamgesetz 2015 seit dessen Inkrafttreten bisher verließen, wie sie in der Beantwortung der Fragen 6 und 7 in der Anfragebeantwortung 8260/AB anführten?

2)    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig entsprechende Statistiken geführt werden, angesichts der immer weiter steigenden Terrorgefahr durch fanatische Islamisten?

3)    Wenn ja, in welcher Form?

4)    Wenn nein, warum nicht?

5)    Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen Imame Österreich aufgrund von Auslandsfinanzierung verlassen mussten, seit Inkrafttreten des IslamG 2015?

6)    Wenn ja, wie viele?

7)    Aus welchem Grund mussten diese Imame Österreich verlassen? (Bitte aufgliedern nach Staatsbürgerschaft der ausgewiesenen Imame, Alter, akademische Titel bzw. ähnlichen Bezeichnungen, und Rechtsgrundlagen der Ausweisungen)

8)    Planen Sie das Vereinsgesetz 2002, insbesondere den 3. Abschnitt Vereinsregister und Datenverwendung, dahingehend zu ändern, dass statistische Fragestellungen wie zB. „Wie viele schiitische, alevitische oder sunnitische Vereine es in Österreich gibt“ bzw. Sammelabfragen zu diesem Themenkreis möglich werden, gerade in Hinblick auf eine wachsende terroristische Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

9)    Wenn ja, auf welche Weise?

10) Wenn nein, warum nicht?

11) Werden Sie sich als Mitglied der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Vereinsgesetz 2002, insbesondere den 3. Abschnitt Vereinsregister und Datenverwendung, dahingehend zu ändern, dass statistische Fragestellungen wie zB. „Wie viele schiitische, alevitische oder sunnitische Vereine es in Österreich gibt“ bzw. Sammelabfragen zu diesem Themenkreis möglich werden, gerade in Hinblick auf eine wachsende terroristische Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

12) Wenn ja, auf welche Weise?

13) Wenn nein, warum nicht?

14) Planen Sie das Vereinsgesetz 2002dahingehend zu ändern, dass es möglich wird festzustellen, wie viele Vereinsmitglieder die in Österreich registrierten Vereine haben, insbesondere um dem Vollzug des Islamgesetzes 2015 im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres gerecht werden zu können, sowie auch aufgrund der steigenden terroristischen Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

15) Wenn ja, auf welche Weise?

16) Wenn nein, warum nicht?

17) Werden Sie sich als Mitglied der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Vereinsgesetz 2002dahingehend geändert wird, dass es möglich wird festzustellen, wie viele Vereinsmitglieder die in Österreich registrierten Vereine haben, insbesondere um dem Vollzug des Islamgesetzes 2015 im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres gerecht werden zu können, sowie auch aufgrund der steigenden terroristischen Bedrohung durch radikalislamische Gruppierungen?

18) Wenn ja, auf welche Weise?

19) Wenn nein, warum nicht?

20) Wie viele muslimische Vereine haben aufgrund des Islamgesetz 2015 ihre Statuten bereits geändert?

21) Wie viele muslimische Vereine haben sich aufgrund der Regelungen im Islamgesetz 2015 bereits freiwillig aufgelöst?

22) Gab es bereits Vereinsauflösungen durch Bescheide des Innenministeriums in Bezug auf die Regelungen des Islamgesetzes 2015?

23) Wenn ja, bitte aufgliedern nach den Gründen die in den Bescheiden angeführt wurden?

24) Wie viele Hilfsvereine zB. Moscheenbauvereine oder Vereine, die der religiösen Bekenntnisgemeinschaft Personal zur Verfügung stellen, wie in den Erläuterung (446 der Beilagen XXV.GP –Regierungsvorlage) auf Seite 3 zu §§ 3 bis 5 angeführt bestehen in Österreich? (Bitte aufgliedern nach der jeweiligen Art der Hilfsvereine, wie voranstehend beispielhaft aufgezählt)

25) Wie viele dieser in vorhergehender Frage angeführten Vereine haben die in den Erläuterungen beschriebene Möglichkeit genutzt, sich freiwillig aufzulösen, seit dem in Kraft treten des IslamG 2015? (Bitte aufgliedern nach der jeweiligen Art der Hilfsvereine, wie voranstehend Beispielhaft aufgezählt)

26) Wie viele dieser in den vorangegangenen Fragen angeführten Vereine haben sich seit dem in Kraft treten des IslamG 2015 neu gegründet? (Bitte aufgliedern nach der jeweiligen Art der Hilfsvereine, wie voranstehend beispielhaft aufgezählt)

27) Wie viele Imame mussten seit dem in Kraft treten des Islamgesetzes 2015 unter Bezugnahme auf dessen Regelungen Österreich bisher verlassen?

28) Aus welchen in den Bescheiden angeführten Gründen mussten diese Imame Österreich verlassen?

29) Sind Ihnen Falle bekannt, bei denen Imame Österreich aufgrund von Auslandsfinanzierung, welche nicht den Bestimmungen des Islamgesetzes 2015, insbesondere § 6 Abs. 2 IslamG 2015 entsprechen, verlassen mussten?

30) Welche Regelungen gem. § 33 IslamG 2015 fallen in die sachliche Zuständigkeit Ihres Ressorts? (Bitte um Aufgliederung nach Paragraphen und Tatbestandselementen)