11964/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Hydraulischer Kurzschluss / genehmigte Betriebsarten bei KW Rottau

 

Pumpspeicherkraftwerke haben die Möglichkeit, neben dem herkömmlichen Turbinenbetrieb, auch Pumpbetrieb einzusetzen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Differenz zwischen der immer stabilen Leistungsaufnahme der Pumpe und der vom Netz verfügbaren Energie durch den parallel einsetzenden Turbinenbetrieb ausgeglichen wird.

 

Medienberichten zufolge wurde der Hydraulische Wasserkurzschluss erstmals 2000 in der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW) entwickelt und eingesetzt (vgl. https://www.welt.de/print-welt/article510208/Ein-Kurzschluss-der-allen-Kraftwerkern-Freude-macht.html). Stromerzeugnis bei gleichzeitigem Pumpbetrieb ist seitdem keine Seltenheit mehr und soll auch beim Kraftwerk Reißeck/Kreuzeck (Rottau) eingesetzt werden.

 

Dies geht auch aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (6968/AB) vom 25.01.2016 hervor, in der darauf verwiesen wurde, dass beim Kraftwerk Rottau ein gleichzeitiger Pump- und Stromerzeugungsbetrieb durchgeführt werde und dieser auch genehmigt sei.

 

Ebenfalls ist einer Präsentationsunterlage der VERBUND Hydro Power GmbH (1. Besprechung mit der Bürgerinitiative vom 18.1.2016) zu entnehmen, dass beim Kraftwerk u.a. ein Phasenschieberbetrieb durchgeführt wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Seit wann werden Hydraulische Kurzschlüsse in Österreich bei Pumpspeicherkraftwerken eingesetzt?

2.    Ist der gleichzeitige Turbinen- und Pumpbetrieb im Sinne eines Hydraulischen Kurzschlusses für das Kraftwerk Rottau genehmigt?


3.    Wenn ja, seit wann wird ein solcher Betrieb durchgeführt?

4.    Wenn nein, ist Ihnen bekannt, ob ein solcher Betrieb dennoch durchgeführt wird?

5.    Auf welchen Bewilligungsbescheiden des KW Rottau fußt ggf. dieser Betrieb?

6.    Sofern ein solcher Betrieb bereits in einem der ursprünglichen Bewilligungsbescheide berücksichtigt wurde, warum wurde mit diesem erst zeitverzögert begonnen?

7.    Ändern sich Frequenzniveaus bzw. Lärmpegel durch Nutzung eines Hydraulischen Kurzschlusses?

8.    Wenn ja, inwiefern?

9.    Wenn nein, auf welchen Erkenntnissen basiert diese Einschätzung?

10. Was hat sich seit Aufnahme des Pumpbetriebes des KW Rottau konkret geändert?

11. Wurden seit Aufnahme des Pumpbetriebes mechanische Veränderungen vorgenommen?

12. Wenn ja, welche und auf welchen Bewilligungsbescheiden beruhen diese Veränderungen?

13. Welche Änderungen am Pumpbetrieb können sich merkbar auf das Frequenzniveau bzw. den Lärmpegel ausgewirkt haben?