11966/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Wirtesterben

 

Das Gasthaussterben ist weitergegangen. Die Kronenzeitung berichtete am 5. Februar 2017: „Rauchverbot, Registrierkasse, endlose Schikanen: ,Sperrstunde‘ für 1800 Gastwirte“. Demnach haben 2016 1800 Gastronomen ihren Betrieb geschlossen, vor allem Dorfgasthäuser. Sie sind für den ländlichen Raum von großer Bedeutung.

 

Die Zahl der klassischen Wirte hat seit dem Jahr 1978 um 44 Prozent abgenommen. Eine Ursache sind laut Medienberichten Belastungen und zahlreiche Schikanen gegen Wirte unter anderem auch durch EU-Richtlinien und Verordnungen. Das Wirtesterben ist auf überbordende Bürokratie, die Allergenverordnung, die Registrierkassenpflicht, die Mehrwertsteuererhöhung für Nächtigungen von 10 auf 13 Prozent, die hohen Lohnnebenkosten, hohe Auflagen, Barrierefreiheit, laufend verschärfte Rauchverbotsregelungen (für welche Gastronomen immer wieder teure Umbauten vornehmen mussten), Grunderwerbsteuerregelungen bei Betriebsübertragungen, die Ausdehnung der Abschreibung von Gebäudeinvestitionen, Konkurrenz durch Vereinsfeste und nicht mehr so einfache Steuerabsetzbarkeit von Geschäftsessen zurückzuführen. Es gibt Ortschaften und Landstriche ohne Wirtshaus.

 

Verlängert worden ist auch die Abschreibung für Gebäudeinvestitionen von früher 25 auf 33,33 und seit 2016 auf 40 Jahre (!). Damit stieg die Diskrepanz zur tatsächlichen Nutzungsdauer weiter. Gerade Investitionen im Hotellerie- und Gastronomiebereich erzeugen enorme Multiplikatoreffekte für im lokalen Umfeld tätige Unternehmen. Die Dauer für Abschreibungen für Herstellungsaufwendungen für Gebäudeteile, die eine eigenständige Funktion aufweisen und die einer schnelleren Abnutzung unterliegen, muss an die tatsächliche Nutzungsdauer herangeführt werden.

Die Regierung hat Unternehmer Investitionen für abgetrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche tätigen lassen und ist den Unternehmern mit dem ab Mai 2018 in Österreichs Gaststätten geltenden totalen Rauchverbot in den Rücken gefallen. Der diesbezügliche Frust ist groß. In anderen EU-Staaten herrscht kein generelles Rauchverbot.

Universitätsprofessor Herbert Tilg, Leiter der Universitätsklinik für Innere Medizin in Innsbruck, hat in puncto Allergenverordnung erklärt: „Man überfordert damit eine ganze Branche. Das Erkennen von Allergien ist selbst für Experten sehr schwierig. Wie sollen das also Kellner, Köche und Wirte schaffen?  (. . .) Dieses Thema am Mittagstisch abzudecken geht nicht." (Tilg in der Tiroler Kronenzeitung vom 11. Oktober 2016)

 

Den Wirt oder Kellner per Verordnung „zum Arzt“ machen zu wollen, sei mehr als Überforderung und verunsichere nur die Gäste, hat Professor Tilg weiters festgestellt. Er betonte: „Wenn die Allergen-Verordnung Leben retten würde oder den Betroffenen helfen, wäre das ja ok, doch sie ist klinisch nicht notwendig und erzeugt Pseudosicherheit.“

In den meisten EU-Staaten ist der Mehrwertsteuersatz auf Nächtigungen niedriger als in Österreich. In der Schweiz beträgt er nur 3,8 Prozent, in Deutschland ist er 2010 von 19 auf sieben Prozent reduziert worden. In Italien und in Frankreich beträgt der Mehrwertsteuersatz zehn Prozent. Wie medial verbreitet worden ist, soll er laut einer Empfehlung der EU fünf Prozent nicht übersteigen.

Seit 1. Mai 2016 liegt der Ertragsnachteil einer Buchung in einem Hotel in Österreich gegenüber einem Betrieb in Deutschland bei rund 5,7 Prozent. Eine im Hinblick auf den scharfen Konkurrenzkampf äußerst ungünstige Situation.

 

Die Mitgliedsbeiträge für die Österreich Werbung blieben und bleiben seit Jahren mit 24,095 Millionen Euro unverändert, obwohl im Regierungsprogramm eine Erhöhung dieser Beiträge insofern in Aussicht gestellt wurde als „in einem Gesamtkonzept eine Erhöhung der derzeitigen Mitgliedsbeiträge geprüft werde“. Unter Einrechnung inflatorischer Faktoren sinkt damit das Budget für die Österreich Werbung von Jahr zu Jahr real weiter!

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wann werden weitere Schritte in Richtung Senkung der Lohnnebenkosten gesetzt?

2.    Wann wird die Dauer der Abschreibung von Gebäudeinvestitionen auf ein vernünftiges Maß reduziert beziehungsweise an die gewöhnliche Nutzungsdauer herangeführt wird?

3.    Wann wird die bürokratische Allergenverordnung abgeschafft?

4.    Wann wird die Mehrwertsteuer für Übernachtungen wieder auf zehn Prozent zurückgeführt?

5.    Wann werden weitere zuvor angeführte Belastungen wie die schikanöse Bürokratie für Gastwirte abgeschafft oder abgemildert?

6.    Wann wird das Budget der Österreich Werbung erhöht, damit diese nachhaltiges Marketing machen kann?