11967/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

 

betreffend Abschaffung der Sonderschulen

 

Bildungsministerin Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ) will laut Medienberichten Sonderschulen nach und nach abschaffen. Die Ministerin stellte in einem Interview am Donnerstag, 5. Jänner 2017, fest: „Mittelfristig ist es das Ziel, so steht es auch im Regierungsübereinkommen, dass wir keine Sonderschulen mehr brauchen." Im Jahr 2020 sollten „Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und „Sonderpädagogische Zentren“ demnach die Ausnahme sein und inklusive Schulen die Normalität.

Die FPÖ unterstützt die Inklusion. Es gibt aber Fälle, in denen Kinder in einer „Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ bzw. „Sonderpädagogische Zentren“  besser betreut werden. Die FPÖ ist dagegen, dass die Wahlfreiheit abgeschafft wird, ob Kinder „Sonderschulen“ oder Schulen mit Inklusion besuchen können, und setzt sich für den Erhalt der „Sonderschule“ ein.

Auch viele Eltern treten für Wahlfreiheit ein und fordern, dass die „Sonderschulen“ erhalten werden und dass Familien die Entscheidung treffen können, welche Schule für die speziellen Bedürfnisse ihrer Kinder am besten geeignet ist. Im Hinblick auf das Wohl der Kinder wird zu bedenken gegeben, dass die Abschaffung der „Sonderschulen“ auch abzulehnen sei, weil in vielen Inklusionsklassen der Betreuungsschlüssel nicht stimme und die baulichen Gegebenheiten der Schule für Kinder mit besonderen Bedürfnissen nicht vorlägen.

Auch Familienministerin Sophie Karmasin tritt laut Medienberichten für den Erhalt der „Sonderschulen“ und die Wahlfreiheit für die Eltern behinderter Kinder ein.

Für manche Kinder sind „Sonderpädagogische Zentren“ die bessere Lösung, weil sie gezielter auf Bedürfnisse eingehen und Therapien anbieten.

Sollten die „Sonderschulen“ wirklich geschlossen werden, fordern viele Eltern höhere Mittel für die Inklusionsklassen. Mit dem Geld sollen etwa der Betreuungsschlüssel erhöht und die Barrierefreiheit verbessert werden. 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

 

1.       Werden sie der Forderung bezüglich Wahlfreiheit „Sonderschule“ oder „Schule mit Inklusion“ nachkommen?

2.       Wenn nein, warum nicht

3.       Wenn ja, wie?

4.       Wie sieht der Betreuungsschlüssel in den einzelnen Inklusionsklassen aus?

5.       Werden im Falle des Schließens der „Sonderschulen“ die Mittel für die Inklusionsklassen erhöht?

6.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Wenn ja, im welchem Ausmaß und für welche Maßnahmen?

8.       Wie hoch ist das aktuelle Budget für Sonderpädagogik, aufgeteilt auf „Inklusionsschulen“, „Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und „Sonderpädagogische Zentren“

9.       Wie wird das Budget für Sonderpädagogik in den nächsten Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren bis 2022,  erhöht?

10.    Welche baulichen Maßnahmen sind bis 2022 vorgesehen, um die von Ihnen bevorzugte vollständige Inklusion zu ermöglichen? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

11.    In welcher Höhe (Verhältnis zum Gesamtbudget), soll 2020 – Ihr Wunschjahr der vollständigen Inklusion – das Budget für Sonderpädagogik sein?