11986/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwaltungsstrafen für abgelehnte Asylwerber

Asylwerbern, die trotz negativem Asylbescheid in Österreich bleiben, droht Medienberichten zufolge eine Erhöhung der Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro. Kritiker bezweifeln den Nutzen den diese Strafen bringen sollen, da mit ihnen auch ein Mehraufwand für Verwaltung einhergeht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche konkreten Verwaltungsstrafen sieht das Gesetz vor, wenn Asylwerber nach Ende des Asylverfahrens und trotz negativem Asylbeschein in Österreich bleiben?
  2. Ist die in den Medien kolportiere Zahl von bis zu 15.000 Euro an Verwaltungsstrafe realistisch?
  3. Gibt es Statistiken darüber, wie viele Personen die ihnen gegenüber ausgesprochene Verwaltungsstrafe tatsächlich bezahlen?
  4. Welche zusätzlichen Kosten für den Mehraufwand entstehen mit der Erhöhung der Verwaltungsstrafe für Asylwerber, die nach Ende des Asylverfahrens in Österreich bleiben?