11987/J XXV. GP
Eingelangt am 01.03.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Teilumwidmung von drei Betreuungsstellen in Leoben und Klagenfurt
Einer Presseaussendung vom 3. Februar zufolge sollen im Laufe des Monat März in den drei Betreuungsstellen Leoben, Klagenfurt und Wörthersee zur Wahrung der Kosteneffizienz vorübergehend keine Flüchtlinge mehr untergebracht werden. In Zukunft sollen die teilumgewidmeten Objekte als Lagerräume genutzt werden, wobei in den beiden Einrichtungen in Kärnten Unterbringungsmöglichkeiten für je 80 bis 100 Personen bestehen bleiben. Laut Ihrer Beantwortung zur Anfrage 7627/J wurden für die Betreuungsstellen Klagenfurt und Wörthersee Mietverträge mit einer Dauer von 5 bzw. 4,5 Jahren abgeschlossen und vor dem Einzug der schutzbedürftigen Fremden umfangreiche Elektro- und Installationsarbeiten durchgeführt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage