12064/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend tatsächliche finanzielle Erfordernisse im Bildungsbereich

"Im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich sowie der Umsetzung der Bildungsreform werden im Herbst 2016 die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG30 für die Jahre 2016 bis 2020 evaluiert und im Rahmen einer BFG- sowie einer Finanzrahmennovelle bedeckt", hieß es im April im Strategiebericht 2017-2020 zum Bundesfinanzrahmengesetz. Die wortgleiche Passage fand sich auch im Budgetbericht 2017, allerdings hatte sich der Zeitpunkt auf Februar 2017 nach hinten verschoben. Da wir mittlerweile März des Jahres 2017 schreiben, ist also davon auszugehen, dass die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG30 mittlerweile bekannt sind.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie stellen sich die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG30 für die Jahre 2017-2018 dar? Bitte um differenzierte Darstellung.

2.    Wann ist mit der Bedeckung dieser Erfordernisse im Rahmen einer BFG- sowie einer Finanzrahmennovelle zu rechnen?

3.    Wie hoch wird aufgrund dieser tatsächlichen Erfordernisse das vorläufige strukturelle Defizit im Bildungsressort für 2017 ausfallen?

a.    Wie werden Sie dieses Defizit bedecken?

b.    Welche Maßnahmen planen Sie, um in den kommenden Jahren ein ausgeglichenes Budget in der UG30 sicherzustellen?

4.    In welchen Bereichen und in welchem Umfang wird der angekündigte "Aufgabenorientierte Finanzausgleich" implementiert und welche finanziellen Auswirkungen wird das haben?