12081/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
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ANFRAGE

des Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend interaktive Puppe als Spionagegerät eingestuft

 

 

Die Deutsche Bundesnetzagentur hat die, auch in Österreich erhältliche, smarte, sprechende Puppe „My friend Carla“ als verbotenes Spionagegerät eingestuft. Die Kombination aus Mikrofon und Spracherkennung, mangelhafte Sicherheit, bedenklichen Datenschutzklauseln und Informationsübertragung an ein Drittunternehmen in den USA hat zu dem Verbot geführt. Vor allem die unsichere Bluetooth-Verbindung zwischen Puppe und Smartphone hat für heftige Kritik gesorgt. Durch die Einstufung als Spionagegerät könnte der Verkauf und der Besitz der Puppe zu bis zu zwei Jahren Haft führen. Eltern, die die Puppe gekauft haben, müssen diese nun zerstören. Kontrolliert werden kann dies natürlich nicht, da die Puppe im Einzelhandel verkauft wurde und die Käufe nicht namentlich dokumentiert wurden.

In österreich haben Verbraucherschützer heftigen Kritik an der Puppe geübt und der Verein für Konsumentenschutz hatte eine Klage gegen den Hersteller geprüft. Eine vergleichbare Regelung wie die im deutschen Telekommunikationsgesetz gibt es in Österreich nicht.

http://derstandard.at/2000052783832/Behoerde-Eltern-muessen-Puppe-My-Friend-Cayla-zerstoeren

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 


Anfrage

 

 

1.    Liegen dem BMASK Zahlen vor, wie oft die Puppe „Cayla“ in Österreich verkauft worden ist?

a.    Wenn nein, gibt es Schätzungen wie viele Puppen in Österreich verkauft worden sind?

 

2.    Wäre ein Verbot für einen Verkauf der Puppe „Cayla“ denkbar?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Gibt es seitens des BMASK bereits mögliche Denkansätze, um Kinder beim Spielen mit interaktiven Spielzeug, zu schützen?

a.    Falls ja, welche Ideen gibt es seitens des BMASK konkret?

 

4.    Gab es in den letzten fünf Jahren weitere Fälle in Österreich, bei denen interaktives Spielzeug als gefährlich eingestuft wurde?

a.    Falls ja, wie viele?

 

5.    Gibt es seitens des BMASK Maßnahmen, um Eltern vor verborgenen Risiken beim Kauf von interaktiven Spielzeug zu warnen?

a.    Falls ja, welche Maßnahmen gibt es seitens des BMASK?