12084/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend verstärkte Belastung der Bezirksgerichte infolge der Strafrechtsreform

 

ORF.at hat am 20. Februar 2017 in dem Artikel „Bezirksgerichte klagen über Überlastung“ über die hohe Verfahrensanzahl an den Bezirksgerichten infolge der Strafrechtsreform berichtet:

 

Die Bezirksgerichte können zahlreiche Verfahren kaum noch stemmen. Hintergrund ist die am 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Strafrechtsreform, durch die mehr Verfahren in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen. Mit der Strafrechtsreform wurden unter anderem die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten geändert. Während früher bereits bei einem Schaden von 3.000 Euro die Staatsanwaltschaft und damit das Landesgericht zuständig war, sind es jetzt bis zu einer Grenze von 5.000 Euro die Bezirksgerichte. Die Verfahren, die in die Zuständigkeit des Landesgerichtes fallen, gingen etwa in Wiener Neustadt im Jahr 2016 zurück - jene, die in Bezirksgerichten ermittelt und verhandelt wurden, stiegen deutlich. „Es ist so, dass die Bezirksanwälte in Wiener Neustadt sehr, sehr belastet sind. Wenn man einen Vergleich mit anderen Staatsanwaltschaften anstreben will, ist es so, dass ein Viertel bis ein Drittel mehr Verfahren von den Bezirksanwälten zu bewältigen sind“, sagt die leitende Staatsanwältin in Wiener Neustadt, Barbara Haider. Im Gerichtssprengel Wiener Neustadt gibt es 14 Planstellen für Staatsanwälte, aber nur acht für Bezirksanwälte. Haider fordert eine weitere Planstelle für die Bezirksgerichte, um die Verfahren bewältigen zu können.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage

 

1.    Inwiefern hat sich die Anzahl der Verfahren an den einzelnen Bezirksgerichten nach Inkrafttreten der Strafrechtsform im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr verändert (aufgeschlüsselt nach Bezirksgerichten, absoluten Zahlen und Prozenten)?

2.    Wie viele Verfahren sind im Jahr 2016 durchschnittlich auf einen Bezirksanwalt gekommen und wie verhalten sich diese Zahlen im Vergleich zum Vorjahr?

3.    Wie lange war im Jahr 2016 die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Bezirksgerichten und wie hat sich die Dauer im Verhältnis zum Vorjahr verändert?

4.    Ist angesichts der erhöhten Arbeitsbelastung der Bezirksanwälte eine Aufstockung der Planstellen für die Bezirksgerichte geplant?

5.    Wenn ja, an welchen Gerichten und in welcher Höhe?

6.    Wenn nein, warum nicht und wie gewährleisten Sie, dass es zu keinem Qualitätsverlust der erbrachten Leistungen kommt, wenn auf einen Bezirksanwalt nunmehr verhältnismäßig mehr Verfahren kommen?