12088/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend bundesweite Stallpflicht für Geflügel

 

Folgendes konnte man am 11.01.2016 auf der Webseite der „Kleine Zeitung“ lesen:

„Mit der gestern, Dienstag, verordneten bundesweiten Stallpflicht für Geflügel bekommt auch die Freiland-Ei-Zertifizierung ein gewisses Ablaufdatum. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung "Freiland". Findige Geflügelbauern wissen sich zu helfen, indem sie ihren Tieren etwa Partyzelte zum Auslauf bereitstellen. Ein solches Zelt baute etwa sein Salzburger für seine 220 Hühner auf, hieß es bereits im Vorjahr auf orf.at als Reaktion auf die Stallpflicht, die im Flachgau ab Ende November galt. Nun gilt nach 2006 zum zweiten Mal die bundesweite Stallpflicht. Geflügel muss in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, untergebracht sein. Betroffen sind davon auch die rund 20 Prozent der 6,5 Millionen Legehennen, die in Freilandhaltung leben…

…Natürlich gelte es auch jetzt die Situation der Geflügelzüchter zu bedenken, denn wenn die zwölf Wochen "Hausarrest" überschritten werden, müssten sie Eier aufgrund der EU-Verordnung (EG 589/2008) zu weitaus billigeren Preisen verkaufen. Wurzer sieht jedenfalls keine Gefahr für die Hühner wegen des fehlenden Auslaufs in den Betrieben, da es basierend auf dem Tierschutzgesetz genaue Vorgaben für die Stallungen der Tiere gebe. Anders könnte es jedoch bei privaten Kleinhaltern aussehen, für die ebenfalls die Stallpflicht gilt. Es gibt aber auch Ausnahmen, so der Experte. Etwa sind Straußenvögel aus Tierschutzgründen nicht betroffen, wobei hier aber ein verstärkstes Monitoring erfolgen muss. Im Gegensatz zur damaligen Verordnung, die erst bis 30. April galt und dann verlängert wurde, ist die aktuelle Novelle zur Geflügelpest-Verordnung unbefristet. In einigen österreichischen Bundesländern gilt die Stallpflicht zudem ja auch schon länger. Zuerst wurde sie am 11. November für elf Vorarlberger Bodensee-Anrainergemeinden ausgesprochen.

(http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5152260/Vogelgrippe_Stallpflicht-bringt-Ablaufdatum-fuer-Freilandeier)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Geflügelbauern oder Landwirte sind in Österreich von der Verordnung betroffen?
  2. Wie viele Fälle wurden bislang registriert, wonach sich Geflügel mit dem derzeitigen A(H5N8)-Virus infiziert haben (aufgelistet nach Anzahl, Bundesland und Bezirk)?
  3. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens Ihres Ministeriums konkret getroffen, um die Gefahr durch das A(H5N8)-Virus einzudämmen?
  4. Sind Ihrem Ministerium bislang Fälle bekannt, wonach Geflügelbauern sogenannte „Partyzelte“ für die Freilandhaltung aufgebaut haben?
  5. Wenn ja, wie viele?
  6. Wenn ja, mit welcher Begründung?
  7. Wird der Bau von Zelten für die Freilandhaltung von Geflügel seitens Ihres Ministeriums finanziell gefördert?
  8. Wenn ja, in welcher Höhe?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Wird die Freilandhaltung in Zelten von zuständigen Institutionen oder Behörden kontrolliert?
  11. Wenn ja, durch welche Institutionen oder Behörden?
  12. Wenn ja, in welcher Form?
  13. Wenn ja, in welchen Zeitabständen?
  14. Wenn ja, nach welchen Kriterien?
  15. Wenn nein, warum nicht?
  16. Dürfen Eier, trotz entsprechender Zelthaltung, als Freilandeier verkauft werden?
  17. Wenn ja, welche gesetzlichen Normen werden hierfür tragend?
  18. Wenn ja, werden Freilandeier aus Zelthaltung mittels einer eigenen Kennzeichnung versehen?
  19. Wenn ja bei 18., wie stellt sich diese Kennzeichnung im konkreten dar?
  20. Wenn nein bei 16 und 18., warum nicht?
  21. Wie lange ist es seitens Ihres Ministeriums angedacht, die bundesweite Stallpflicht aufrechtzuerhalten?