12088/J XXV. GP
Eingelangt am 02.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend bundesweite Stallpflicht für Geflügel
Folgendes konnte man am 11.01.2016 auf der Webseite der „Kleine Zeitung“ lesen:
„Mit der gestern, Dienstag, verordneten bundesweiten Stallpflicht für Geflügel bekommt auch die Freiland-Ei-Zertifizierung ein gewisses Ablaufdatum. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung "Freiland". Findige Geflügelbauern wissen sich zu helfen, indem sie ihren Tieren etwa Partyzelte zum Auslauf bereitstellen. Ein solches Zelt baute etwa sein Salzburger für seine 220 Hühner auf, hieß es bereits im Vorjahr auf orf.at als Reaktion auf die Stallpflicht, die im Flachgau ab Ende November galt. Nun gilt nach 2006 zum zweiten Mal die bundesweite Stallpflicht. Geflügel muss in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, untergebracht sein. Betroffen sind davon auch die rund 20 Prozent der 6,5 Millionen Legehennen, die in Freilandhaltung leben…
…Natürlich gelte es auch jetzt die Situation der Geflügelzüchter zu bedenken, denn wenn die zwölf Wochen "Hausarrest" überschritten werden, müssten sie Eier aufgrund der EU-Verordnung (EG 589/2008) zu weitaus billigeren Preisen verkaufen. Wurzer sieht jedenfalls keine Gefahr für die Hühner wegen des fehlenden Auslaufs in den Betrieben, da es basierend auf dem Tierschutzgesetz genaue Vorgaben für die Stallungen der Tiere gebe. Anders könnte es jedoch bei privaten Kleinhaltern aussehen, für die ebenfalls die Stallpflicht gilt. Es gibt aber auch Ausnahmen, so der Experte. Etwa sind Straußenvögel aus Tierschutzgründen nicht betroffen, wobei hier aber ein verstärkstes Monitoring erfolgen muss. Im Gegensatz zur damaligen Verordnung, die erst bis 30. April galt und dann verlängert wurde, ist die aktuelle Novelle zur Geflügelpest-Verordnung unbefristet. In einigen österreichischen Bundesländern gilt die Stallpflicht zudem ja auch schon länger. Zuerst wurde sie am 11. November für elf Vorarlberger Bodensee-Anrainergemeinden ausgesprochen.
(http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5152260/Vogelgrippe_Stallpflicht-bringt-Ablaufdatum-fuer-Freilandeier)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage