12091/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
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ANFRAGE

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeitslosenbezug in Drittstaaten/Abkommensstaat (Bosnien und Herzegowina, Israel, Mazedonien, Serbien)

 

Das AMS lobt auf seiner Seite folgendes Service aus:

Europaweite Vermittlung

Das europäische Jobnetzwerk EURES (EURopean Employment Services) im Arbeitsmarkservice Österreich

Das AMS Österreich bietet Unternehmen und Arbeitssuchenden zusätzliche Dienstleistungen im Bereich der europäischen Job- Vermittlung.

Hier finden sich nützliche Informationen zur Arbeitsuche in Europa und wir beraten Unternehmen unterschiedlichster Branchen zielgruppen- und erfolgsorientiert.

 

·         EURES für Unternehmen

·         EURES für Arbeitsuchende

·         EURES im EU-Netzwerk

·         Kontakte

·         Länderinformationen

Ob Sie Ihren Arbeitslosengeldanspruch in das Ausland (EU/EWR) mitnehmen können, erfahren Sie in unserem Online Ratgeber "Ansprüche im Ausland".

 

Folgende Information erhält man auf der AMS-Seite:

Grundsätzlich erhalten Sie während eines Aufenthaltes im Ausland kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe. Wenn Sie jedoch im Ausland nachweislich Arbeit suchen, können Sie Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bis zu einer je nach Anlass zeitlich begrenzten Höchstdauer, maximal aber bis 3 Monate, weiter beziehen.

Damit Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes gewährt werden kann, müssen Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle ein Nachsichtsansuchen einbringen. Sie müssen Ihre Gründe bekanntgeben und etwaige Bestätigungen vorlegen. Erkundigen Sie sich dabei auch über die Fortbezugsmöglichkeiten in Österreich nach Ihrer Rückkehr.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

  1. Wie viele AMS-Leistungsbezieher haben dieses Service in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013,2014, 2015 und 2016  in Anspruch genommen?
  2. In welchen EU/EWR-Ländern haben sich die AMS-Leistungsbezieher, aufgelistet nach der Anzahl und den Ländern sowie aufgeteilt auf die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013,2014, 2015 und 2016 auf Arbeitssuche begeben?
  3. Wie hoch war der jeweilige Leistungsgesamtbezug Jahren 2010, 2011, 2012, 2013,2014, 2015 und 2016   in diesem Zusammenhang, aufgelistet nach der Anzahl und den Ländern der Arbeitssuche?