12096/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 der Abgeordneten Judith Schwentner, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) – Studie von Eco Austria

BEGRÜNDUNG

 

Mit 1.1. 2017 wurden die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um 0,4 Prozentpunkte gesenkt (von 4,5% auf 4,1%) und sollen ab 1.1.2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden (von 4,1% auf 3,9%). Eine weitere Senkung um 0,1 Prozentpunkte erhalten ab 1.1.2018 Unternehmen, die bei der Beschäftigung Älterer über ihrem Branchenvergleich liegen (Bonus/Malus-System).

Die Dienstgeberbeiträge stellen die wichtigste Einnahmequelle des Familienlastenausgleichfonds dar. Wird die wichtigste Quelle gekürzt, spitzt sich die schwer defizitäre Situation des Reservefonds für Familienbeihilfen und andere Leistungen weiter zu.

Aufgrund der Lohnnebenkostensenkung mit 1.1.2017 wird 2017 um 312,9 Mio Euro weniger in den FLAF eingezahlt. Aufgrund dieses Abgangs muss der Bund in Vorlage treten. Im Jahr 2016 flossen noch 316,9 Mio Euro in die Schuldentilgung des Reservefonds. 2017 wird um genau diese Summe weniger in den FLAF fließen.

Die Verschuldung konnte in den letzten Jahren zwar reduziert werden, beträgt aktuell jedoch 2,6 Mrd Euro. Bis 2020 wird der Schuldenstand auf 3,6 Mrd Euro ansteigen.

Im Jahr 2013 wurde seitens des Familienministeriums noch angekündigt, dass der FLAF bereits 2018 schuldenfrei sein werde. Angesichts der Reduktion der wichtigsten Einnahmenquelle des FLAF ist für die nächsten Jahre eine Entschuldung aussichtslos. Viel mehr steigt der Schuldenstand rasant an. Das Beibehalten des derzeitigen Förderniveaus wird dadurch gefährdet. Der Druck die Familienleistungen zu senken, wird weiter ansteigen. Deutliche Einschnitte bei Familienleistungen gab es zuletzt 2011 (Bsp.: Herabsetzung Altersgrenze Familienbeihilfe, Entfall 13. Familienbeihilfe, Reduktion Mehrkindzuschlag, etc.). Der Schuldenstand des Reservefonds lag damals bei 3,7 Mrd Euro – also in ähnlicher Höhe, wie er 2020 wieder erreicht werden wird.


Seit Jahren wird ohne Ergebnis über eine Gesamtreform des FLAF diskutiert. Zu diskutieren gilt es einerseits das Ungleichgewicht in der derzeitigen Finanzierung zwischen Selbständigen und Unselbständigen, aber auch die wachsende Zahl an FLAF-Leistungen, die nicht bzw. nur bedingt familienrelevant sind wie z.B. die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten. Das Familienministerium führt, wie aus parlamentarischen Anfragen hervorgeht, seit Jahren Gespräche darüber mit anderen Ressorts. Verhandlungsergebnisse bleiben jedoch aus.

Seit mehr als einem Jahr berät zusätzlich eine ExpertInnengruppe im Familienministerium. Wie Familienministerin Karmasin im Familienausschuss am 16.11.2016 zur Auskunft gab, beauftragte das Familienministerium zusätzlich das Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria (bis Ende 2016 unter Leitung von Dr. Schuh) mit einer Studie über die Reformoptionen des Familienlastenausgleichsfonds.

Bis dato wurden der Öffentlichkeit noch keine Informationen bzw. Studienergebnisse zur Verfügung gestellt. Eine Präsentation im Rahmen des Familienausschusses wurde bislang mit der Begründung abgelehnt, dass die Studie noch nicht ganz fertig sei und es noch keinen Abschluss der internen Diskussionen gegeben hätte.

Umso erstaunlicher ist, dass der vorläufige Endbericht der Studie (datiert 17.10.2016) am 6.12.2016 im Rahmen des familienpolitischen Beirats von Dr. Schuh präsentiert und diskutiert wurde.

Bei den Reformoptionen wird unterschieden zwischen der Einnahmen- und der Ausgabenseite. Zur Erhöhung der Einnahmen wird 1. eine Abschaffung des Fixabzugs der Gebietskörperschaften (Selbstträgerschaft) empfohlen und 2. eine Valorisierung des pauschalen Abgeltungsbetrags aus der Einkommensteuer angeregt. Der Abgeltungsbetrag wurde 1987 eingeführt und liegt seitdem unverändert bei 690 Mio Euro. Eine Valorisierung würde Mehreinnahmen von rund 580 Mio Euro bringen.

Ausgabenseitig regt ECO Austria in der FLAF Studie Verschiebungen von Leistungen an, die nur bedingt familienrelevant sind (d.h. die Finanzierung soll künftig aus anderen Ressorts passieren bzw. die Anteile seitens des FLAF reduziert werden). Betroffen wären demnach: die Pensionsbeiträge für Kindererziehung, die Reduktion des FLAF-Anteils für Wochengeld, die Pensionsbeiträge für Wahl- und Pflegekinder, die Abschaffung der Krankenversicherung bei Familienzeitbonus, Übertragung des Mutter-Kind-Passes an das BMG, Übertragung der Unterhaltsvorschüsse ans BMJ sowie die Krankenversicherung bei Kinderbetreuung, die der FLAF nur mehr für Alleinerziehende finanzieren sollte. Aus der Verschiebung von Leistungen erwarten sich die Studienautoren rund 194 Mio Euro jährlich.

Die Studienautoren regen jedoch auch explizit Einsparungen auf der Ausgabenseite an. Empfohlen wird: eine Reduktion des Wochengeldes aus der Arbeitslosenversicherung (Kürzung der Ersatzrate von 180% auf 100%), ein Wegfall des Wochengeldes für Nichterwerbstätige (§122), eine Abschaffung der Beihilfe zum KBG, eine gedämpfte Valorisierung der Pensionsbeiträge für Kindererziehung sowie die Einführung einer Mindesterwerbstätigkeit für Anspruch auf Wochengeld. Daraus wird ein Einsparungs-Volumen von rund 66 Mio Euro jährlich erwartet.

Neben der ECO Austria Studie untersucht auch das Finanzministerium in Kooperation mit dem Familienministerium im Rahmen von Ausgabenanalysen (sogenannten „Spending Reviews“) den Familienlastenausgleichsfonds auf Einsparungen bei den Leistungen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde die Studie zur Reform des FLAF bei Eco Austria in Auftrag gegeben?

2)    Ist der Auftrag abgeschlossen? Liegt Ihnen die fertige Studie vor? (Wenn ja, bitte um Anhang der Studie in der Anfragebeantwortung)Wann gedenken Sie die Studie öffentlich zugänglich zu machen?

3)    Mit welchen Kosten war die Erarbeitung der Studie verbunden?

4)    Welche konkreten Schritte haben Sie seit der Fertigstellung der Studie bereits unternommen?

5)    Welche Schritte werden noch folgen?

6)    Welche Personen sind Teil der ExpertInnengruppe des Familienministeriums betreffend die Reformierung des FLAF?

7)    Können Sie die Vorschläge der Studienautoren zur Erhöhung der Einnahmen präzise skizzieren?

8)    Wie beurteilen Sie die beiden Vorschläge zur Erhöhung der Einnahmen des FLAF?

9)    Bitte skizzieren Sie im Detail die Vorschläge betreffend Einsparungen?

10) Mit welchen Ministerien sind Sie seit wann über die empfohlenen Verschiebungen von bedingt familienrelevanten Leistungen in Verhandlung?

11) Über welche Verschiebungen wird derzeit konkret mit welchem Ministerium verhandelt?

12) Soll die Verschiebung inkl. einer finanziellen Abdeckung passieren oder erhofft man sich eine Finanzierung in den jeweiligen Ressorts?

13) Planen Sie derzeit die Abschaffung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld?

14) Wie viele Personen bezogen im Jahr 2016 eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld?

15) Welche Varianten des Kinderbetreuungsgeldes haben die Personen im abgefragten Jahr jeweils gewählt?

16) Wie viele Beihilfen-beziehende Personen waren 2016 jeweils

a.    Alleinstehend

b.    In Ehe/Lebensgemeinschaft

c.    In Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person als dem Kindsvater oder der Kindsmutter

d.    Pflege- oder Adoptiveltern ?

17) In wie vielen Fällen wurde die Zuverdienstgrenze von Alleinerziehenden in den Jahren 2010-2016 um weniger als 15% überschritten? In wie vielen Fällen mussten Alleinerziehende die Beihilfe gesamt zurückbezahlen?

18) In wie vielen Fällen wurden die Zuverdienstgrenzen von Paaren bzw. Lebensgemeinschaften in den Jahren 2010-2016 um weniger als 15% überschritten? In wie vielen Fällen mussten Paare bzw. Lebensgemeinschaften die gesamte Beihilfe zurückbezahlen?

19) In welcher Höhe lagen die Kosten für die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in den Jahren 2015 sowie 2016 (bitte getrennt angeben)?

20) Können Sie ausschließen, dass die Regierung noch in dieser Gesetzgebungsperiode die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abschaffen wird?

21) Welche Folgen hätte die Abschaffung der Beihilfe für armutsgefährdete Familien?

22) Wie viele Frauen sind von der Reduktion des Wochengeldes aus der Arbeitslosenversicherung jährlich betroffen?

23) In welcher Höhe liegt das Einsparungspotenzial?

24) Wie viele Frauen haben im Jahr 2016 aufgrund §122 ASVG trotz Bezug aus der Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Wochengeld?

25) Die Studie schlägt anstellte des Wochengeldes eine Reduktion auf Sachleistungen vor. Was ist damit konkret gemeint?

26) Können Sie ausschließen, dass diese Empfehlung noch innerhalb dieser Gesetzgebungsperiode umgesetzt wird?

27) Als Einsparungsmaßnahme wird die Einführung einer Mindesterwerbstätigkeit für den Anspruch auf Wochengeld genannt. Welche Mindestbeschäftigungsdauer wird konkret empfohlen?

28) Welches Einsparungspotenzial sehen Sie in dieser Maßnahme?

29) Werden Sie in dieser Gesetzgebungsperiode die Empfehlung aufgreifen und die Pensionsbeiträge zur Kindererziehung nur gedämpft erhöhen?

30) Welche Bundesländer wirken an der Familiendatenbank mit und geben ihre
Daten vollständig an das ÖIF weiter?
Welche Bundesländer verweigern eine Datenweitergabe?

31) Arbeiten Sie gemeinsam mit dem Finanzressort an einem „Spending Review“-Pilotprojekt zum FLAF?

32) Wenn ja, wer hat die Federführung für dieses Projekt und wie erfolgt die Abstimmung?

33) Welche Ziele werden mit den im neuen Finanzausgleich vereinbarten „Spending Reviews“ verfolgt?

34) Zielen „Spending Reviews“ nur auf Aufgabenkritik als Zweckkritik oder geht es dabei auch um Verfahrenskritik, also um die Umsetzungsprozesse?

35) Werden in diese Analyse auch die Familienleistungen von Ländern und Gemeinden miteinbezogen?

36) Ist der „Spending Review“ zum FLAF bereits abgeschlossen?

37) Was sind die konkreten Ergebnisse?


38) Welche konkreten Änderungsvorschläge werden auf der Einnahmenseite des FLAF gemacht?

39) Welche kokreten Änderungsvorschläge werden auf der Ausgabenseite FLAF gemacht?

40) Welche konkreten Kürzungen/Einsparungen werden im Rahmen dieses „Spending Review“ vorgeschlagen und welche budgetären Wirkungen sind damit verbunden?

41) Inwiefern sind im Rahmen des „Spending Review“ Verschiebungen der Leistungen bzw. eine Änderung der Aufgaben vorgesehen?