12097/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Bericht der internen Revision des AWS

 

Diese Anfrage steht im inhaltlichen Zusammenhang zur Anfrage mit der Geschäftszahl 11842/J.

Dem Parlamentsklub der NEOS liegt ein Bericht der internen Revision vor, der im inhaltlichen Zusammenhang mit den Ungereimtheiten, welche in der Anfrage 11842/J angeführt werden, stehen. Dieser Bericht der internen Revision wird in dem Tätigkeitsbericht, welcher wiederum die Grundlage der Anfrage 11842/J war, als Quelle der angestellten Behauptungen zitiert.

Der in den Fragen zitierte Text stammt aus dem Dokument: Bericht der internen Revision 97/2007. Prüfgegenstand: Sonderprüfung aufgrund einer Einschaltung der IR seitens eines DEQ Projekt Orphanetics, Onepharm. Art der Prüfung: Vollprüfung; Prüfungszeitraum: 18.06.2007 mit Unterbrechungen bis 17.08.2007.


In diesem Zusammenhang stellte Bundesministerin Sonja Hammerschmid am 13. Februar 2017 klar, dass "um dem Gebot maximaler Transparenz nachzukommen, damals die interne Revision unter Einbeziehung einer Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt (wurde), die in dem Bericht genannten Fälle zu prüfen. Die Prüfung hat die Richtlinienkonformität aller betreffenden Fälle bestätigt." Sowie, dass "In der Beantwortung von zwei parlamentarischen Anfragen (2008 und 2009) wurde seitens des BMWA erneut die Rechtmäßigkeit der Fördervergabe bestätigt."(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170213_OTS0134/bildungsministerin-hammerschmid-richtigstellung-der-behauptungen-in-der-kronen-zeitung-ausgabe-vom-14-februar-2017). Die angesprochenen Anfragenbeantwortungen tragen die GZ 4901/AB XXIII. GP  bzw. 1266/AB XXIV.GP.-NR.

Die dem Parlamentsklub der NEOS vorliegenden Dokumente geben jedoch einen Bericht der internen Revision wieder, welcher die oben genannten Aussagen, d.h. auch den Inhalt der Anfragenbeantwortungen der Bundesminister Bartenstein und Mitterlehner, als unrichtig erscheinen lassen.

Der vorliegende Bericht, setzt sich insbesondere mit dem Fall "Orphanetic" auseinander. Dieser enthält mehrere Passagen, die deutlich erkennen lassen, dass Fehlverhalten vorliegt.

Des Weiteren soll festgehalten werden, dass der Bericht im September 2007 fertiggestellt wurde und sowohl Geschäftsführer Peter Takacs als auch die zuständige Abteilungsleiterin Sonja Hammerschmid im Verteiler hatten. Der Bericht wurde also deutlich vor den beiden oben genannten Anfragen fertig gestellt, hätte also zu dem Zeitpunkt der Anfragen dazu führen sollen, dass in den Beantwortungen die Kritik der internen Revision zu tragen kommt. Dies wurde aber verabsäumt. Vielmehr war in der Anfragenbeantwortung mit der GZ 1266/AB XXIV.GP-NR. (beantwortet durch BM Mitterlehner) zu lesen, dass "bei keinem der in der Anfrage 5006/J genannten Unternehmen zum Zeitpunkt einer Förderentscheidung der Konkurs des Unternehmens in irgendeiner Weise absehbar war."

In der vorangegangenen Anfragenbeantwortung (GZ 4901/AB XXIII. GP) ist zu lesen: "Die AWS hat die in der Anfrage angeführten Unternehmen insofern überprüft, als die interne Revision bei Insolvenzfällen automatisch involviert ist. Die AWS teilte weiter mit, dass die zitierten Unternehmen von der AWS lange vor Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens gemäß den Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen gefördert wurden. Die erwähnte "Absehbarkeit" des Konkurses zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung war nicht gegeben."

Bei der Förderung der Unternehmen, orientiert man sich an Milestones, welche wiederum mit den Förderungen der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bzw. dem Forschungsförderungfonds (FFF) zusammen hängen. Jedoch war es so, dass die FFG bereits die zweite und die dritte Teilzahlung verweigerten. Durch den Bericht entsteht der Verdachstmoment, dass diese ausbleibenden Zahlungen durch Zahlungen des AWS ersetzt wurden. Konkret wird im Bericht der internen Revision dass im SEED Bericht, welcher dem Board vorgelegt wurde, folgende Finanzierungsdarstellung beschrieben: „Zusage über EUR 1,5 Mio für 3 Jahre liegt vor.“ Tatsächlich, so stellt es der Bericht klar, sind es Fördermittel iHv. EUR 262.500, also nur 17,5% der laut SEED Bericht  zugesagten Förderung. Das Board wurde also nicht richtig informiert. Während also die Mittel aus anderen Quellen, welche sich ebenfalls an den Milestones orientieren, nicht ausgezahlt wurden, wurden vom AWS alle Auszahlungen genehmigt.


In dieser Hinsicht besonders brisant ist aber, dass die Freigabe der 3. Tranche, neben einer Person vom Controlling, von Hammerschmid und F. freigegeben wurde. F. hat jedoch ein Naheverhältnis mit einem der großen Profiteure der Causa.

Die Freigabe erfolgte am 5.4.06 bzw. am 11.4.06. Das Ministerium wurde darüber bzw. über die Änderung der Ziele des 3. Milestones erfolgte erst am 18.4. Das Ministerium blieb jedoch untätig und leitete scheinbar keine Konsequenzen ein.

Laut Bericht der internen Revision wurden von Seiten Hammerschmids die Ergebnisse der Beratungen zu dieser Causa, insbesondere für die Meilensteinfreigabe, nicht nachvollziehbar dokumentiert. 

Auch gegen EU-Behilfenrecht scheinen die handelten Personen verstoßen zu haben; Im Bericht der internen Revision ist zu lesen, dass: „Aufgrund der Vorschriften des Beihilferechtes der EU erachtet die IR die Vorlage von Verwendungsnachweisen, eine Stundenaufzeichnung und Bewertung für Betreuungsleitungen für die Berechnung der Förderintensität  der Förderintensitäten bzw. der Einhaltung der Förderintensitäten als unverzichtbar, weil der aws andernfalls ein Systemmangel vorgeworfen werden könnte.“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Lag dem Bundesminister zu dem Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung mit der Geschäftszahl 1266/AB XXIV.GP-NR. der Bericht der internen Revision mit dem Prüfgegenstand "Sonderprüfung aufgrund einer Einschaltung der IR seitens eines DEQ Projekt Orphanetics, Onepharm" vor?

2.    Wenn nein, warum wurde dieser nicht angefordert, nachdem "die interne Revision bei Insolvenzfällen automatisch involviert ist"?

a.    Wenn ja, warum wurden die Bedenken und die Kritik der internen Revision im Fall Orphanetics nicht offengelegt?

b.    Wie hoch wird der Ausfall geschätzt, der auf Grund des im Bericht der internen Revision (Prüfgegenstand "Sonderprüfung auf Grund einer Einschaltung der IR seitens eines DEQ Projekt Orphanetics, Onepharm") genannten Tätigkeiten zur Genehmigung der Zahlungen, entstanden ist?

3.    Ist es korrekt, dass der Bericht der internen Revision, wie unten angeführt, folgendes festhält: "Rückblickend betrachtet wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die genannten negativen Aspekte die positiven überwogen haben. Eine zusätzliche Garantie aus öffentlichen Mitteln hätte nicht übernommen werden sollen." (Bitte mit Ja oder Nein Antworten)


4.    Ist es korrekt, dass der Bericht der internen Revision, wie unten angeführt, folgendes festhält: "Den Namen des PM L(...)  am Bericht anzuführen, obwohl dessen Beurteilung von Ablehnung auf einen positiven Vorschlag geändert wurde ist nicht zulässig. Die Übertragung der Projektbeurteilung von L(..) auf T(...) nachdem L(...) das Ansuchen beurteilt und einen Entscheidungsvorschlag erarbeitet hat erscheint nicht ökonomisch."?(Bitte mit Ja oder Nein Antworten)

 

a.    Wurde in diesem Zusammenhang, wie unten dargelegt, auch folgender Text angeführt: "Die Ausführungen von HAM (Anmerkung: Hammerschmid) beinhalten offensichtlich die gelebte Praxis, die aber nicht der im BAB vorgesehenen Systematik entspricht"? (Bitte mit Ja oder Nein Antworten)

5.    Ist es korrekt, dass aus dem Bericht der internen Revision hervorgeht, dass Fr. Hammerschmid Textpassagen des Prüfberichts hat streichen lassen, mit der Begründung: "weil diese eine gewisse Redundanz enthielten und der Sachverhalt ausreichend dargestellt wurde." (Bitte mit Ja oder Nein antworten)

a.    Wurde in diesem Zusammenhang auch dargelegt, dass es sich um keine Redundanz gehandelt hat, sondern um Textpassagen wie "Da inzwischen auch durch die vermehrten Auflagen der EMEA im Zuge des Wettbewerbes mit Biomarin eine erhebliche Kostenerhöhung für Orphanetics ist, ist die Strategie der schnelleren Zulassung am europäischen Markt nicht mehr zu halten." gestrichen wurden?

b.    Wurde in diesem Zusammenhang folgendes festgehalten: „Die diesbezüglichen klaren Ausführungen im Bericht L. (...) scheinen in dem von F. überarbeiteten Bericht noch auf, fehlen aber in späteren Berichten."

c.    Wurde in diesem Zusammenhang auch festgehalten, dass (Fr. Hammerschmid) im Zuge ihrer Entscheidung die aus Sicht der IR wesentliche Anmerkung der PM T. gestrichen hat?

6.    Ist es korrekt, dass aus dem Bericht der internen Revision hervorgeht, dass Fr. Hammerschmid keinen Wert auf das Einsetzen einer Task-Force Wert legte, mit der Begründung, dass diese "Einbindung der TF nur Bürokratie und keinen Mehrwert gebracht hätte und niemand in der TF die relevanten Schritte beurteilen hätte können"?

a.    Ist es in diesem Zusammenhang auch korrekt, dass die interne Revision diese Begründung nicht nachvollziehen konnte?

b.    Ist es in diesem Zusammenhang auch korrekt, dass die interne Revision dazu folgendes angemerkt hat: "Die äußerst angespannte Liquiditätssituation – von Hammerschmid sogar als Krisensituation bezeichnet – und die Führung der Verhandlungen mit Orphanetics und 4SC durch Hammerschmid hätte die IR die Einholung einer Entscheidung durch die Task Force – im Sinne einer objektiven Risikoeinschätzung- für zweckmäßig befunden.“?

7.    Ist es korrekt, dass aus dem Bericht der internen Revision hervorgeht, dass der Entscheidungsvorschlag der Projektmanager eine Bürgschaft zu übernehmen, von der internen Revision als "nicht ganz schlüssig" beurteilt wurde?

a.    Ist es in diesem Zusammenhang korrekt, dass PM L. (auch in Frage 4) für einen ablehnenden Entscheidungsvorschlag stand, während die von Fr Hammerschmid eingesetzten PM T. und F. gegenteiliger Meinung waren?

b.    Ist es in diesem Zusammenhang korrekt, dass die eingesetzte PM F., wie aus dem dem Bericht der internen Revision hervorgeht, ein nahes Verwandtschaftsverhältnis (vermutlich Ehepartner) mit einer Person hat, die im folgende Funkionen hält: "Geschäftsführer und 20% Gesellschafter der TRIMED Biotech GmbH, an der die AOP Orphan Pharmaceuticals AG (AOP AG) die restlichen 20% der Gesellschaftsanteile hält. Die AOP AG hält 20% an der prüfungsgegenständlichen ORPHANETICS PHARMA ENTWICKLUNGS GmbH."?

c.    Ist es in diesem Zusammenhang korrekt, dass die Sachlage um die in Frage 7c genannte Person folgendermaßen dargelegt wurde: "Die 20%ige Stammeinlage wurde (...) F. in der Generalversammlung am 23.6.06 von der AOP AG um den Abtretungspreis von € 1 übertragen. (...) F. war seit 12/2003 Geschäftsführer der von AOP übernommen GmbH. Die Auszahlung zum 3. Meilenstein wurde am 5.4.2006 freigegeben. Das Ansuchen HAT-DEQ wurde am 26.7.06 entschieden.“

8.    Ist es korrekt, dass der Bericht der internen Revision, wie unten angeführt, folgendes festhält: "Aufgrund der Vorschriften des Beihilfenrechtes der EU erachtet die IR die Vorlage von Verwendungsnachweisen, eine Stundenaufzeichnung und Bewertung für Betreuungsleistungen für die Berechnung der Förderintensitäten bzw. der Einhaltung der Förderintensitäten als unverzichtbar, weil der AWS andernfalls ein Systemmangel vorgeworfen werden könnte."?

9.    Ist es korrekt, dass der Bericht der internen Revision, wie unten angeführt, folgendes festhält: „... stellt die IR im Gegensatz zu HAM fest, dass die 3. Meilensteinzahlung iHv 150.000 nicht mehr zur Auszahlung kommen hätte dürfen“?

10. Ist es korrekt, dass der Bericht der internen Revision, wie unten angeführt, festhält, dass der SEED Bericht, welcher von Hammerschmid systematisch abgeändert wurde, verschwieg, dass der Forschungsforderungsfonds die Zahlungen bereits einstellte?

a.    Ist es in diesem Zusammenhang auch korrekt, dass, wie in der Begründung bereits angeführt, das Ministerium erst am 18.4.06 über die 3. Meilensteinzahlung informiert wurde?

                                  i.    Wenn ja, welche Konsequenzen gab es?

 

11. Wie bewertet das BMWFW das Kommentar der internen Revision, dass auch gegen EU-Beihilfenrecht verstoßen wurde, weil: „die Vorlage von Verwendungsnachweisen, eine Stundenaufzeichnung und Bewertung für Betreuungsleitungen für die Berechnung der Förderintensitäten bzw. der Einhaltung der Förderintensitäten als unverzichtbar, weil der aws andernfalls ein Systemmangel vorgeworfen werden könnte.“?