12248/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Unterbringung von Asylwerbern in Polizeiinspektionen

 

 

Infolge des explosionsartigen Anstiegs von Asylanträgen im Zusammenhang mit der seit 2015 bestehenden, sogenannten Flüchtlingskrise wurden die Kapazitäten der bis dahin bestehenden Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylwerbern überschritten. Dies führte dazu, dass zweckfremde, in öffentlichem Besitz stehende Liegenschaften einer Verwendung als Flüchtlingsquartiere zugeführt wurden, wie etwa 2015 Schulen in Linz während der Ferienzeiten. In anderen Fällen wurden öffentliche Gebäude, in welchen vollständiger Dienstbetrieb ohne saisonale Beschränkungen durchgeführt wird, für die Unterbringung von Asylwerbern genutzt, wofür als Beispiel die Polizeiinspektion Angern an der March angeführt werden kann. Dem Vernehmen nach sollen hier Räumlichkeiten der Polizeiinspektion durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an eine slowakische Firma vermietet worden sein, welche mit der Einquartierung von Asylwerbern befasst ist. Da eine derartige Liegenschaft kaum als Wohnraum konzipiert ist, sondern die räumliche Bemessung auf Durchführung polizeilicher Tätigkeiten ausgerichtet ist, muss davon ausgegangen werden, dass diese Einquartierung von Flüchtlingen negativen Einfluss auf die Qualität der Arbeitsplätze der betreffenden Beamten hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Asylwerber sind bzw. waren in der Polizeiinspektion Angern untergebracht?

 

2.    Entspricht es den Tatsachen, dass die betreffenden Räumlichkeiten von der BIG an eine slowakische Firma vermietet wurden?

 

3.    Wenn ja, an welche und aus welchen Gründen entschied man sich für diese?


4.    Werden im Bundesgebiet weitere Polizeiinspektionen als Asylwerberunterkünfte genutzt?

 

5.    Wenn ja, welche konkret?

 

6.    Von wem wird jeweils die Betreuung der dort untergebrachten, sogenannten Flüchtlinge durchgeführt?

 

7.    Nach welchen Kriterien wurden die betreffenden PIs ausgewählt?

 

8.    Wurden die dort Dienst versehenden Polizisten im Vorfeld in den entsprechenden Entscheidungsprozess eingebunden?

 

9.    Falls ja, wie, falls nein, warum nicht?

 

10.  Liegen Ihnen Beschwerden seitens einzelner Polizisten,  Bezirkspolizeikommanden oder Landespolizeikommanden über die Unterbringung von Asylwerbung an PIs im Allgemeinen bzw. über untergebrachte Asylwerber  vor?

 

11.  Falls ja, wie lautet deren Inhalt?