12250/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Überstellung von Häftlingen mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU

 

Die Überstellung von Häftlingen mit Staatsbürgerschaft anderer EU-Mitgliedstaaten in ihre Heimatstaaten stockt nach wie vor. In der Anfragebeantwortung 9017/AB wird dazu wie folgt berichtet:Derzeit steht der Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen noch nicht mit allen Mitgliedstaaten der EU in Geltung (so ist der Rahmenbeschluss in Bulgarien und Irland noch nicht umgesetzt). Auch die Dauer der Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung entsprechen im Verhältnis zu zahlreichen Mitgliedstaaten noch nicht den Fristvorgaben des Rahmenbeschlusses. Nach Inkrafttreten des neuen Rechtsinstruments konnte die Zahl der an Mitgliedstaaten der EU gestellten Übernahmeersuchen deutlich erhöht werden.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.  Welche Fortschritte konnten seither bei der unionsweiten Umsetzung des Rahmenbeschlusses erzielt werden?

2.  Mit welchen Mitgliedstaaten gibt es derzeit die größten Probleme, eine rasche Überstellung von Häftlingen zu bewirken und welche Maßnahmen setzen Sie, um diese zu beheben?

3.  Welche Kosten entstanden den österreichischen Strafvollzugsbehörden im Jahr 2016 durch Strafhäftlinge mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU, die nicht überstellt wurden?

4.  Wie viele Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung sind von Österreich an andere EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2016 gestellt worden (aufgelistet nach Mitgliedstaaten)?

5.  In wie vielen Fällen erfolgte tatsächlich eine Überstellung?

6.  Was waren in den übrigen Fällen jeweils die Gründe, warum den Ersuchen nicht entsprochen wurde?