12257/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Altlast W20 „Gaswerk Leopoldau“

 

Auf dem Areal des ehemaligen Gaswerkes Leopoldau (Plan Dokument 8117) soll ein großes Wohnbauprojekt mit dem Namen NEU LEOPOLDAU realisiert werden.

 

Einmal mehr ein passendes Beispiel, dass gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht ist. Auf diesem Gelände war jahrzehntelang (von 1911 – 1969) ein Gaswerk zur Erzeugung von Stadtgas in Betrieb. Aufgrund einiger Bombentreffer, während der unzähligen Flächenbombardements auf Wien, wurde der Untergrund schwerstens mit Chemikalien kontaminiert. Die Belastung des Areals durch hochgiftige und krebserregende Substanzen reicht von Benzol, Toluol, Xylol, PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) bis hin zu Cyaniden. Und dennoch wurde dieses Areal, welches als Altlast geführt wird, einfach für Wohnbauzwecke umgewidmet. Über die Altlast gibt es einen Bericht des Bundesumweltamtes über die Sicherung der Altlast W20, Gaswerk Leopoldau, gem. § 14 Altlastensanierungsgesetz. Wie aus diesem hervorgeht, ist diese Altlast lediglich gesichert, damit das Grundwasser nicht durch die dort befindlichen toxischen bzw. krebserregenden Chemikalien verseucht wird.

http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/altlasten/wien/W20_San.pdf

 

Die Sicherungsmaßnahmen sind, wie man dem Bericht entnehmen kann, sehr umfangreich und müssen auch laufend überwacht werden. Dies bedeutet, dass auf dem ehemaligen Gelände des Gaswerkes Leopoldau nach wie vor eine sehr hohe Belastung durch die genannten Chemikalien besteht und diese Altlast nicht saniert, sondern lediglich gesichert ist. Der Bau einer Wohnsiedlung auf diesem Gelände würde einem Bau auf einer Sondermülldeponie gleichkommen. Die Bauarbeiten bergen überdies die Gefahr der Mobilisierung der Gifte ins Grundwasser und somit in die Trinkwasserversorgung. Aber auch das Freiwerden von Emissionen könnte die Anrainer gefährden. Die langfristigen Folgen für die dort angesiedelten Menschen können aufgrund der Schadstoffbelastung des gesamten Areals wohl kaum abgeschätzt werden. Hierbei stellt sich auch die Frage, wer dann für etwaige Gesundheitsschäden die Verantwortung übernehmen wird.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen als zuständiger Umweltminister der Fall Altlast W20 „Gaswerk Leopoldau“ bekannt?

2.    Wurden in diesem Areal bereits Schadstoffmessungen des Grund- bzw. des Trinkwassers veranlasst?

3.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse?

4.    Wenn ja, wann wurden die Messungen durchgeführt?

5.    Wenn ja, in welcher Form wurden die Messungen durchgeführt?

6.    Wenn ja, wer hat die Messungen durchgeführt?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden Sie als Umweltminister Maßnahmen in dieser Causa setzen, um Schäden durch die Schadstoffbelastung von der Bevölkerung abzuwenden?

9.    Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei konkret?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Ist es aus Sicht Ihres Ministeriums aufgrund des Umweltschutzes notwendig, einen Baustopp für dieses Gelände zu erwirken?

12. Wenn ja, werden Sie sich für die Erwirkung eines Baustopps einsetzen?

13. Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen beabsichtigen Sie einen Baustopp für dieses Gelände zu erwirken?

14. Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um den Baustopp zu erwirken?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Gibt es in Österreich vergleichbare Fälle, in denen es zu derartigen Schadstoffbelastungen für die Bevölkerung und die Umwelt gekommen ist bzw. kommen kann?

17. Wenn ja, wo ist mit vergleichbaren Fällen zu rechnen?

18. Wenn ja, um welche konkreten Belastungen handelt es sich?

19. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bislang zur Verhinderung von Schäden getroffen?