12267/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Finanzielle Wirkungen des Regierungsprogramms 2017/2018

BEGRÜNDUNG

 

Im Jänner 2017 einigte sich die Bundesregierung auf ein neues Regierungsprogramm[1]. Dieses beinhaltet insgesamt sieben Kapitel mit 44 Unterkapiteln.

Zur Finanzierung der Maßnahmen werden in Kapitel 7 nur folgende, sehr vage  Ausführungen getroffen: „Die Gesamtkosten von kumuliert 4 Milliarden Euro werden über den Finanzrahmen gegenfinanziert. Davon sind 2,8 Milliarden Euro durch Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen zu erbringen. Es wird von 1,2 Milliarden Euro Konjunktur- und Beschäftigungseffekten ausgegangen, die zu Verbesserungen beitragen. […] Die Gegenfinanzierung erfolgt durch kostendämpfende Maßnahmen – beispielsweise Verwaltungseffizienz, Fördereffizienz, Priorisierungen, e-Government sowie Einsparungen bei ausgegliederten Einheiten und Sachkosten.

Wie hoch die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind und wie sich diese auf die einzelnen Jahre verteilen, wird im Regierungsprogramm nicht bzw nur in Einzelfällen  angeführt. Der Beschäftigungsbonus wurde am 21.2.2017 im Ministerrat beschlossen[2]. Laut Ministerratsvortrag betragen die Kosten für den Beschäftigungsbonus in den Jahren 2018 bis 2021 zwei Mrd Euro. Schätzungen im Kanzleramt gehen sogar von Kosten bis zu drei Milliarden Euro aus (Apa, 20.1.2017). Details über die Kosten für die anderen Maßnahmen fehlen genauso wie deren konkrete Gegenfinanzierungsmaßnahmen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling sagte am 31.1.2017 zur Gegenfinanzierung (Ö1, Mittagsjournal): „Es ist nicht vage, wir haben die Maßnahmen ganz genau hinterlegt. Wir haben die Kosten dafür geschätzt, wir haben auch die Konjunktureffekte geschätzt und daher ist das sehr realistisch.

Bundeskanzler Kern äußerte sich am 31.1.2017 zu den geplanten Einsparungen (Ö1, Morgenjournal): „Was wir tun werden ist, wir werden bis Ende Februar die notwendigen Maßnahmen definieren, da ist jeder einzelne Minister verpflichtet. Das wird in Zusammenarbeit mit dem Finanzminister, dem Herrn Vizekanzler und meiner Person passieren und dann werden wir einen konkreten Umsetzungsmaßnahmenplan entwickeln, der einmal im Monat im Ministerrat auch zu reporten ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen im Regierungsprogramm fallen federführend in Ihren Zuständigkeitsbereich? (Bitte um Angabe der Maßnahme und Angabe des Unterkapitels bzw. Kapitels aus dem Arbeitsprogramm 2017/2018[3].)

2)    Wie hoch sind die Gesamtkosten für jede einzelne Maßnahme, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt? (Bitte um getrennte Angabe für jede einzelne Maßnahme.)

3)    Wie verteilen sich diese Kosten auf die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021? (Bitte um getrennte Angabe für jede einzelne Maßnahme.)

4)    Wie hoch werden die für die Gegenfinanzierung notwendigen Einsparungen in Ihrem Ressort sein?

5)    Wie verteilen sich die für die Gegenfinanzierung notwendigen Einsparungen auf die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021?

6)    Welche diesbezüglichen Vorgaben in Bezug auf die kostendämpfenden Maßnahmen wurden bisher mit dem Finanzminister besprochen bzw an Ihr Ressort herangetragen?

7)    Welche „kostendämpfenden Maßnahmen“ (z.B. Verwaltungseffizienz, Fördereffizienz, Priorisierungen, e-Government sowie Einsparungen bei ausgegliederten Einheiten und Sachkosten) werden in Ihrem Ressort konkret erfolgen?

 



[1] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201 (zugegriffen am 1.3.2017)

[2] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65407 (zugegriffen am 1.3.2017)

[3] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201  (zugegriffen am 1.3.2017)