12276/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Berivan Aslan, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Österreichs Beitrag zur Kampagne „She decides“

BEGRÜNDUNG

 

Die Wahrung der reproduktiven Rechte von Frauen ist ein wichtiger Bestandteil der internationalen, öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA), an der auch Österreich mit Fördergeldern beteiligt ist.

Als „reproduktive Rechte“ werden die Wahrung der Selbstbestimmung in Fragen der Fortpflanzung sowie der sichere Zugang zu Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsabbrüchen und medizinischer Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten verstanden.

Österreich ist Teil einer Wertegemeinschaft, die sich für nachhaltige Entwicklungsziele (die sogenannten SDGs) der Vereinten Nationen einsetzt. Als klares Ziel ist darin die Gleichstellung der Geschlechter verankert, in dem „alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigt“ werden. Dazu zählen auch ihre reproduktiven Rechte.

Mit der Entscheidung der US-Regierung, die „Global Gag Rule“ wieder einzuführen, sind zahlreiche Entwicklungshilfe-NGOs und Fonds, die ihren Klientinnen Dienste zur Familienplanung anbieten, in Gefahr. Rund 560 Millionen Euro beträgt die Finanzierungslücke, die entsteht, wenn die USA ihre Entwicklungshilfegelder aus den Bereich Familienplanung zurückziehen.

Angesichts dieser jüngsten Entwicklungen, die die reproduktive Gesundheit von Millionen Frauen im globalen Süden gefährden wird, geraten die nationalstaatlichen und europäischen Initiativen zur Wahrung der reproduktiven Gesundheit von Frauen (und Männern) erneut in den Vordergrund.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Welche Position vertritt das Außenministerium bezüglich der Wiedereinführung der „Global Gag Rule“ und deren weltweite Folgen?

2)    Welche konkreten Schritte wird das Außenministerium setzen, um auf die zu erwartenden fatalen Folgen für Millionen von Frauen und Kinder angemessen zu reagieren?

3)    Welche Position vertritt das Außenministerium bezüglich der Wahrung der Selbstbestimmung von Frauen in Fragen der Fortpflanzung sowie des sicheren Zugangs zu Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsabbrüchen und medizinischer Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten?

4)    In welchen Strategiepapieren, Aktionsplänen und Programmen kommt die österreichische Position bezüglich reproduktiver Rechte von Frauen zum Ausdruck?

5)    Welche Initiativen mit Schwerpunkt auf Familienplanung wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 im Rahmen der Projekt-Förderung finanziell unterstützt? Bitte um namentliche Auflistung und Angabe der Fördersumme.

6)    Aus welchen Gründen wurden die jährlichen Beitragszahlungen an die UN-Organisation United Nations Population Fund (UNFPA) mit 2016 gestrichen?

7)    Sind im Ausgleich anderweitige jährliche Beitragszahlungen an Organisationen und Einrichtungen, die reproduktive Gesundheit zum Schwerpunkt haben, angedacht?

8)    Wenn ja, an wen?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10) Wird sich das Außenministerium an der Initiative „She decides“ finanziell beteiligen?

11) Wenn ja, mit welcher Summe?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Ist eine anderweitige Zusammenarbeit mit der Plattform „She decides“ von Seiten des Außenministeriums geplant?