12279/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Wiedereinführung Agrardiesel – Antwort des BMF an die LK-Oberösterreich“

 

Mineralöl, das in Österreich hergestellt - oder nach Österreich gebracht - wird, sowie Kraftstoffe und Heizstoffe unterliegen der Mineralölsteuer. Von 2005 bis Ende 2013 erhielten Landwirte eine Steuerentlastung für den sogenannten Agrardiesel. Vergütungsberechtigt waren die Betriebsinhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, welche einen Betrag von 0,299 Euro pro Liter erhielten. Sie konnten diesen nach dem tatsächlichen Verbrauch oder pauschal berechnen. Die derzeitig sehr schwierige Lage der Landwirtschaft wirft die Forderung nach erneuter Einführung dieser Begünstigung auf. So hat sich die LK-Oberösterreich (am 28.9.2016) mit dieser Forderung an den Finanzminister gewandt.

 

In der Antwort des Bundesministeriums für Finanzen vom 3.11.2016 wird dieses Verlangen mit folgender Begründung abgelehnt:

 

(…) Die „Vergütung“ eines Teils der Mineralölsteuer, die unbestritten teilweise gar nicht entrichtet worden ist (z.B. durch treibstoffsparende Bewirtschaftung oder der Verwendung von Biodiesel oder der illegalen Verwendung von Heizöl) widerspricht jedoch diametral dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit“ (…)[1]

 

(…) Die (Wieder-)Einführung eines steuerbegünstigten Agrardiesels ist daher aus den genannten Gründen abzulehnen (…)[2]

 

Nur durch Zufall erlangte der Österreichische Unabhängige Bauernverband (abgekürzt UBV), die größte oppositionelle Fraktion in der Vollversammlung der LK OÖ, Kenntnis vom Schreiben und beschwerte sich daraufhin beim BMF. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des UBV erfuhr die Öffentlichkeit von den oben genannten Tatsachen. Unter anderem schreibt der UBV auf seiner Seite:

 

„Finanzminister Schelling wirft den Bauern in seiner Antwort auf unsere Resolution bezüglich Agrardiesel unter anderem vor: Teilweise illegal Heizöl zu verwenden - ein ungeheuerlicher Vorwurf, den wir uns nicht gefallen lassen. Eine Frechheit. Voriges Jahr wurde beschlossen, dass die Fraktionsobmänner alle Antwortschreiben von den Resolutionsempfängern erhalten. Jetzt heißt es, die Fraktionsobmänner müssen unterschreiben, dass sie den Inhalt der Antwort nicht verwenden und nicht an die Bauern weitengeben.“ (sic!)[3]


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wer hat sich bezüglich der Wiedereinführung des „Agrardiesels“ an das BMF und sohin an Sie als ressortverantwortlichen Bundesminister gewandt?

 

2.    Wer hat das bedenkliche Schreiben und dann die Antwort auf die UBV-Beschwerde verfasst und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

 

3.    In Ihrem Brief vom 03.11.2016 (BMF-Schreiben BMF-310300/0181-I/4/2016, Seite 1) geben Sie an, dass die Mineralölsteuer von den Landwirten teilweise gar nicht entrichtet worden sei (z.B. durch treibstoffsparende Bewirtschaftung oder der Verwendung von Biodiesel oder der illegalen Verwendung von Heizöl), haben Sie Beweise für Ihre Annahme?

a.    Falls ja, welche?

b.    Falls ja, wurden bereits Anzeigen erstattet?

c.       Falls ja, wie oft kam es in den Jahren 2005 - 2013 (Auflistung nach Jahren) zur illegalen Verwendung von Heizöl?

 

4.    Entsprechen die Ausnahmen bei der Mineralölsteuer für den Flug- und für den Schiffsverkehr dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit?

 

5.    Stimmt es, dass Ihre Antwort auf die seinerzeitige Anfrage von der LK-Oberösterreich von dieser nicht verwendet oder veröffentlicht werden darf?

a.    Gab es Seitens des BMF bzw. von Ihnen hier einen entsprechenden Auftrag?

                                   i.    Wenn ja, was waren die Gründe dafür?

 

6.    Wie hoch waren die gesamten Rückerstattungen für den Agrardiesel in den Jahren 2005 - 2013? (aufgegliedert nach Jahren und Bundesländer)

a.    Wie viele Bauern haben sich (Auflistung nach Jahren und Bundesland) für die pauschalierte Berechnung entschieden?

b.    Wie viele Bauern haben sich (Auflistung nach Jahren und Bundesland) für die Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch entschieden?

c.    Gibt es EU-weit steuerliche Begünstigungen auf Agrardiesel?

 

7.    Wie hoch sind die Agrardieselbegünstigungen in den anderen EU-Ländern?

a.    Wie hoch ist der Mineralölsteuersatz in den EU-Ländern, die keine Begünstigung für Agrardiesel haben?

b.    Wie hoch sind die Begünstigungen/Rückerstattungen in den anderen EU-Ländern?

 

8.    Wird es eine Richtigstellung bzw. Entschuldigung des BMF bzw. von Ihnen als Ressortverantwortlichen für die bedenklichen und rechtlich relevanten Behauptungen (ohne Anführung von Beweisen) geben?

a.    Wenn ja, wann und wie werden Sie das tun?

b.      Wenn nein, warum nicht?



[1] BMF-Schreiben BMF-310300/0181-I/4/2016, Seite 1

[2] BMF-Schreiben BMF-310300/0181-I/4/2016, Seite 2

[3] http://www.ubv.at; abgerufen am 02.03.2017, 15:15 Uhr