12284/J XXV. GP

Eingelangt am 07.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Wiedereinführung Agrardiesel – Antwort des BMF an die LK-Oberösterreich“

 

 

Mineralöl, das in Österreich hergestellt - oder nach Österreich gebracht - wird, sowie Kraftstoffe und Heizstoffe unterliegen der Mineralölsteuer. Von 2005 bis Ende 2013 erhielten Landwirte eine Steuerentlastung für den sogenannten Agrardiesel. Vergütungsberechtigt waren die Betriebsinhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, welche einen Betrag von 0,299 Euro pro Liter erhielten. Sie konnten diesen nach dem tatsächlichen Verbrauch oder pauschal berechnen. Die derzeitig sehr schwierige Lage der Landwirtschaft wirft die Forderung nach erneuter Einführung dieser Begünstigung auf. So hat sich die LK-Oberösterreich (am 28.9.2016) mit dieser Forderung an den Finanzminister gewandt.

 

In der Antwort des Bundesministeriums für Finanzen vom 3.11.2016 wird dieses Verlangen mit folgender Begründung abgelehnt:

 

(…) Die „Vergütung“ eines Teils der Mineralölsteuer, die unbestritten teilweise gar nicht entrichtet worden ist (z.B. durch treibstoffsparende Bewirtschaftung oder der Verwendung von Biodiesel oder der illegalen Verwendung von Heizöl) widerspricht jedoch diametral dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit“ (…)[1]

 

(…) Die (Wieder-)Einführung eines steuerbegünstigten Agrardiesels ist daher aus den genannten Gründen abzulehnen (…)[2]

 

Nur durch Zufall erlangte der Österreichische Unabhängige Bauernverband (abgekürzt UBV), die größte oppositionelle Fraktion in der Vollversammlung der LK OÖ, Kenntnis vom Schreiben und beschwerte sich daraufhin beim BMF. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des UBV erfuhr die Öffentlichkeit von den oben genannten Tatsachen. Unter anderem schreibt der UBV auf seiner Seite:

 

„Finanzminister Schelling wirft den Bauern in seiner Antwort auf unsere Resolution bezüglich Agrardiesel unter anderem vor: Teilweise illegal Heizöl zu verwenden - ein ungeheuerlicher Vorwurf, den wir uns nicht gefallen lassen. Eine Frechheit. Voriges Jahr wurde beschlossen, dass die Fraktionsobmänner alle Antwortschreiben von den Resolutionsempfängern erhalten. Jetzt heißt es, die Fraktionsobmänner müssen unterschreiben, dass sie den Inhalt der Antwort nicht verwenden und nicht an die Bauern weitengeben.“ (sic!)[3]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.       Das BMF behauptet in einem Brief an die LK Oberösterreich: „Die „Vergütung“ eines Teils der Mineralölsteuer, die unbestritten teilweise gar nicht entrichtet worden ist (z.B. durch treibstoffsparende Bewirtschaftung oder der Verwendung von Biodiesel oder der illegalen Verwendung von Heizöl), widerspricht jedoch diametral dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit“. Wie viele Verfahren betreffend illegaler Verwendung von Heizöl durch Bauern sind anhängig?



[1] BMF-Schreiben BMF-310300/0181-I/4/2016, Seite 1

[2] BMF-Schreiben BMF-310300/0181-I/4/2016, Seite 2

[3] http://www.ubv.at; abgerufen am 02.03.2017, 15:15 Uhr