12293/J XXV. GP

Eingelangt am 10.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Nutzung von Gleisanlagen im Raum Bleiburg/Pliberk während der jährlichen rechtsextremen Ustaša-Feier

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1951 findet jedes Jahr auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg/Pliberk in Kärnten/Koroška eine Veranstaltung zum Gedenken an Organisationen des faschistischen kroatischen NDH-Staates statt. Dieses Treffen ist mittlerweile das größte faschistische Treffen in Österreich.

Im Zuge der Veranstaltung werden von einem großen Teil der Anwesenden in Kroatien verbotene Symbole der faschistischen Ustaša-Bewegung zur Schau gestellt.

Bei diesem Treffen werden immer wieder Gleisanlagen missbräuchlich genutzt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Mehrere hundert Personen nutzen die Gleisanlage/Eisenbahnanlage während der jährlich stattfindenden Ustaša-Feier in Bleiburg/Pliberk zum Zwecke des Zutritts zum Veranstaltungsgelände (siehe Beilage 5 & 6). Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dies a) von wem genehmigt, b) seitens des betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmens akzeptiert?

2.    Falls keine gesetzliche Grundlage und/oder kein Genehmigungstatbestand vorliegen sollten: Warum wird diese „Nutzung“ der Gleisanlage/Eisenbahnanlage seitens des betreffenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens geduldet?

3.    Mehrere hundert Personen nutzen die Gleisanlage/Eisenbahnanlage während der jährlich stattfindenden Ustaša-Feier in Bleiburg/Pliberk, um während der Feier auf den Gleisen bzw. im Gleisbett zu sitzen und zu stehen (siehe Beilagen 2-7). Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dies a) von wem genehmigt, b) seitens des betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmens akzeptiert?

4.    Falls keine gesetzliche Grundlage und/oder kein Genehmigungstatbestand vorliegen sollten: Warum wird diese „Nutzung“ der Gleisanlage/Eisenbahnanlage seitens des betreffenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens geduldet?

5.    Etliche der obgenannten Personen verrichten während der jährlichen Ustaša-Feier in Bleiburg/Pliberk neben oder auf den Gleisen bzw. der Gleisanlage ihre Notdurft. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dies a) von wem genehmigt, b) seitens des betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmens akzeptiert?

6.    Falls keine gesetzliche Grundlage und/oder kein Genehmigungstatbestand vorliegen sollten: Warum wird diese „Nutzung“ der Gleisanlage/Eisenbahnanlage seitens des betreffenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens geduldet?

7.    Auf den Gleiskörpern werden auch Gegenstände abgelegt, darunter Rucksäcke, Bierkisten, Müll, usw. (siehe u.a. Beilage 5). Durch wen und wann wurde nach Abschluss der bislang letzten Feiern im Mai 2015 und im Mai 2016 die Verkehrstüchtigkeit der Gleisanlage a) überprüft, b) nötigenfalls wiederhergestellt? Wer kam für diese Kosten auf?

8.    Ist das Ablegen von persönlichen Gegenständen, etwa Bierkisten oder Rucksäcken, durch das EisenbahnG und die Eisenbahnschutzvorschriften gedeckt?

9.    Ist das Hissen von Fahnen und Flaggen auf Gleiskörpern während solcher Feiern (siehe zB Beilage 7) erlaubt?

10. Welche Behörde ist für den Schutz der Gleisanlagen bei solchen Großveranstaltungen zuständig?

11. Auch im Mai 2017 wird wieder eine Feier in Bleiburg/Pliberk stattfinden. Sind VertreterInnen a) des Verkehrsministeriums, b) der Österreichische Bundesbahnen-Holding AG oder c) der ÖBB-Infrastruktur AG in die Vorbereitungen einbezogen? Wenn ja in welcher Weise jeweils, wenn nein warum nicht?

12. Wird den Veranstaltern auch 2017 die Benützung von Gleisanlagen und Gleiskörper erlaubt bzw. falls nein, wie wird sichergestellt, dass Gleisanlagen und Gleiskörper bei Nichtgenehmigung auch nicht benützt werden?

 

 




 

Beilage 1

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Blick von der leicht erhobenen Gleisanlage auf die Veranstaltung, Mai 2016.

 

Beilage 2

TeilnehmerInnen der Veranstaltung nutzen die Gleisanlage als "Tribüne" zur besseren Sicht auf die Veranstaltungsbühne (Blick Richtung Bleiburg), Mai 2016.


 

 

Beilage 3:

 TeilnehmerInnen der Veranstaltung nutzen die Gleisanlage als Sitzplatz und als Zugang zum Gebüsch, (Blick Richtung Holmec), Mai 2016.

 

Beilage 4:

Die auf den Gleisen stehenden TeilnehmerInnen erheben sich zum Gebet während der Feier, (Blick Richtung Bleiburg), Mai 2016.

Beilage 5:

Die TeilnehmerInnen der Veranstaltung legen auf der Gleisanlage für Stunden ihre Habseligkeiten ab und nutzen die Gleise zum Verkauf von Devotionalien, Büchern und Getränken, (Blick Richtung Holmec), Mai 2016.

 

Beilage 6:

 

Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens erlauben den TeilnehmerInnen der Feier den Zutritt auf den Gleiskörper, Mai 2016.


 

Beilage 7:

Teilnehmer der Feier nehmen auf dem Gleiskörper sitzend und stehend an der Feier teil und hissen dort eine Fahne mit dem Symbol des faschistischen Ustaša-Staats (NDH-Staat, Schachbrettmuster mit weißem Feld beginnend)