12340/J XXV. GP

Eingelangt am 13.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Abgabenrückstände

 

 

Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht Reihe Bund 16/2 fest, dass im Jahr 2013 7,67 Mrd. Euro an vorgeschrieben Abgaben nicht bezahlt wurden, was 10% der Gesamteinnahmen des Bundes pro Jahr ausmacht. Von 2010 bis 2013 waren jährlich 487 Mio. Euro uneinbringlich, wobei die Einbringungswahrscheinlichkeit von vielen alten Abgabenrückständen als minimal angesehen wird. Die größten Ausfälle gab es laut RH bei der Umsatzsteuer und bei Kleinbetrieben. Dabei fehle es an passenden Instrumenten, wie Zielvorgaben und Kennzahlen, um Ausstände treffsicherer beurteilen zu können und um beispielsweise ungünstige Unternehmensstrukturen, die dazu neigen lassen, dass Schulden entstehen, zu analysieren. Der RH empfahl ein effizientes System der Abgabensicherung, damit drohende Forderungsausfälle frühzeitig festgestellt werden und um entsprechend reagieren zu können. Dieses Risikomanagement erfordert ein verbessertes Informationswesen (in Form entsprechender EDV-Systeme), das adäquate Frühwarnsysteme und Nachkontrollen beinhaltet. Gleichsam ist es zur Vermeidung von Insolvenzen auch notwendig, gefährdeten Betrieben mit Stundungen und Ratenzahlungen entgegenzukommen.

 

Es ist für den Staat von erheblichem budgetären Planungsinteresse, mit welchen Steuerausständen und –ausfällen zu rechnen ist, wie alt bereits angefallene Ausstände sind und ob diese von Österreichern oder Ausländern verursacht werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch waren die geplanten Abgabeneinnahmen des Bundes jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

2.     Wie hoch waren die tatsächlichen Abgabeneinnahmen des Bundes jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

3.     Wie hoch waren die nicht zeitgerecht eingezahlten vorgeschriebenen Abgaben jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

4.     Wie verteilen sich diese nicht zeitgerecht eingezahlten Abgaben auf die Steuer- und Abgabenarten?

5.     In welchen zeitlichen Abständen erfolgten die Nachzahlungen?

6.     Welche Nachzahlungen erfolgten erst in Folgejahren (aufgegliedert auf Summen und Jahre, in denen diese eingebracht wurden)?

7.     Welche Anteile der jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 nicht zeitgerecht eingebrachten Abgaben sind voraussichtlich uneinbringlich und werden bzw. wurden daher gelöscht (aufgeschlüsselt auf das jeweilige Jahr der geplanten Einbringung)?

8.     Wie verteilen sich diese gelöschten Abgaben auf die einzelnen Steuern- und Abgabenarten?

9.     Welcher Anteil der nicht zeitgerecht eingebrachten Abgaben jeweils von 2010 bis 2016 entfallen auf Betriebe mit ausländischen Inhabern?

10.  Welcher Anteil der voraussichtlich nicht einbringbaren Abgaben jeweils von 2010 bis 2016 entfallen auf Betriebe mit ausländischen Inhabern?

11.  Wie hoch sind die geplanten Abgabeeinnahmen des Bundes für das Jahr 2017?

12.  Gibt es Prognosen, wie hoch der Anteil der nicht zeitgerecht einzubringenden Abgaben für das Jahr 2017 sein wird und wenn ja, mit welcher Höhe wird gerechnet (Bitte geben Sie die geschätzte absolute Zahl und die Verhältniszahl zu den gesamten geplanten Abgabeneinnahmen des Bundes an)?

13.  Wenn nein, warum nicht?

14.  Aus welchen Gründen werden diese voraussichtlich nicht zeitgerecht einbringlich sein?

15.  Wie verteilen sich diese voraussichtlich nicht zeitgerecht erfolgenden Abgaben auf die Steuerklassen?

16.  Gibt es Prognosen, wie hoch der Anteil der voraussichtlich nicht einbringbaren Abgaben für das Jahr 2017 sein wird und wenn ja, mit welcher Höhe wird gerechnet (Bitte geben Sie die geschätzte absolute Zahl und die Verhältniszahl zu den geplanten Abgabeneinnahmen an)?

17.  Wenn nein, warum nicht?

18.  Aus welchen Gründen sind die unter 16. genannten Summen voraussichtlich uneinbringlich?

19.  Wie verteilen sich diese voraussichtlich uneinbringlichen Abgaben auf die einzelnen Steuer- und Abgabenarten?

20.  Welche der im RH-Bericht Reihe Bund 16/2, Kapitel Löschung von Abgabenrückständen, festgehaltenen Empfehlungen beabsichtigen Sie umzusetzen?

21.  Bis wann beabsichtigen Sie welche Empfehlungen umzusetzen?

22.  Wurden bereits Empfehlungen des RH-Bericht Reihe Bund 16/2 umgesetzt?

23.  Wenn ja, welche und wie ist die Umsetzung erfolgt?

24.  Welche der im RH-Bericht Reihe Bund 16/2 festgehaltenen Empfehlungen beabsichtigen Sie nicht umzusetzen und wie begründen Sie ihre ablehnende Haltung?