12353/J XXV. GP

Eingelangt am 13.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Masterstudium „Lehramt NEU“ für Bachelorabsolventen „Lehramt ALT“

 

Den Informationen der PH Wien für angehende Masterstudenten ist ua folgendes zu entnehmen:

Wurde ein Bachelorstudium Lehramt an Volksschulen oder ein Lehramt an Allgemeinen Sonderschulen im Umfang von 180 ECTS absolviert, so ist zur Zulassung zum Masterstudium Primarstufe die Absolvierung von 60 ECTS aus den Schwerpunktmodulen des Bachelorstudiums Primarstufe nachzuweisen.

Die Nachfrage einer betroffenen Lehrerin, die eine 180 ECTS-Lehramtsausbildung für die Primarstufe erfolgreich absolviert hat und mittlerweile den Lehrberuf ausführt ergab, dass

1.)    die PH-Wien davon abrät, in einem laufenden Bachelorstudium die notwendigen 60 ECTS Punkte nachzuholen

2.)    es keine berufsbegleitende Möglichkeit gibt, entsprechende Lehrveranstaltungen zu absolvieren

3.)    es für ein sogenanntes „Brückenmodell“ keinerlei Vorarbeiten/Vorgaben seitens des Ministeriums gibt

 

Dies würde bedeuten, dass Bachelorabsolventen „Lehramt ALT“ keine wirklichen Möglichkeiten haben, die notwendigen Voraussetzungen für einen Masterstudiengang Lehramt zu erlangen.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung die folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist es seitens des Ministeriums nicht gewollt, dass Bachelorabsolventen „Lehramt ALT“ ein Masterstudium machen?

2.    Falls ja, wieso nicht?

3.    Falls nein, was werden Sie unternehmen, dass das auch in der Praxis möglich ist?