12374/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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DRINGLICHE ANFRAGE

Parlamentarische Materialien

 

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

 

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

 

betreffend Vorgehen der Republik Österreich gegen den Airbus Konzern

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat am 16.2.2017 gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und die Airbus Defence and Space GmbH Strafanzeige wegen des Verdachts nach §§ 146, 147 Absatz 3 StGB und §§ 146, 147 Absatz 3 StGB iVm § 3 VbVG bei der StA Wien erstattet. Die Anzeige begründet den Verdacht, dass Airbus die Republik Österreich als Käufer von Eurofighter Typhoon Kampfflugzeugen vorsätzlich getäuscht und ihr dabei Schaden zugefügt habe. Darüber hinaus wird inkriminiert, dass dubiose Zahlungen, die von Airbus und Eurofighter an Netzwerke geleistet wurden und deren Zwecke zumindest zum Teil als „kriminell“ zu qualifizieren sind, ohne Offenlegung gegenüber dem Käufer und damit unter Verletzung des Kaufvertrags in den Kaufpreis eingerechnet wurden.

 

Der Nationale Sicherheitsrat hat dazu am 28.2.2017 beschlossen:

 

„Der Nationale Sicherheitsrat unterstützt die Bemühungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, den möglichen Schaden, der der Republik durch den begründeten Betrugsverdacht gegen Airbus entstanden ist, am Rechtsweg einzufordern und ersucht die Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“

 

Vertreter und Vertreterinnen aller im Nationalrat vertretenen Parteien haben sich für umfassende Aufklärung ausgesprochen, und die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu diesem Thema in ihren öffentlichen Stellungnahmen grundsätzlich unterstützt. Eine ausreichende Zahl an Abgeordneten bringt daher in der heutigen Sitzung gemeinsam ein entsprechendes Einsetzungsverlangen ein. 


Eurofighter und Airbus haben ihre Haltung zu einer parlamentarischen Untersuchung der Eurofighter-Affäre am 19.2.2017 klar zum Ausdruck gebracht: Was ein Untersuchungsausschuss bisher nicht aufgeklärt hat, Staatsanwälte in zwei Ländern in Jahren nicht feststellen konnten und unser Bericht nicht erbracht hat, hat wenig Aussicht, durch einen neuen U-Ausschuss befördert zu werden", meinte Ohler: "Vor diesem Hintergrund sollte das österreichische Parlament wirklich ernsthaft prüfen, ob ein neuer UA wirklich mehr als ein kostspieliges Polit-Theater bringen kann."

 

Da österreichische Abgeordnete und nicht Eurofighter-Manager über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses befinden; da die Aufklärung der Verantwortung der Entscheidungsträger Aufgabe des Parlaments ist; da die gesetzlich vorgesehene Zahl von Abgeordneten zum Schluss gekommen ist, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für die parlamentarische Aufklärung ist; und da Parlament und Bundesregierung gemeinsam die Interessen der Republik gegenüber Eurofighter/Airbus Defence vertreten müssen, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

 

DRINGLICHE  ANFRAGE

 

 

 

1.    In welcher Art und Weise haben Ihnen gegenüber Eurofighter/Airbus Defence auf die Betrugsanzeige seitens des BMLVS reagiert?

 

2.    Airbus-Konzernsprecher Rainer Ohler qualifizierte die Anzeige des Verteidigungsministers am 19.2.2017 als „wüste Ankündigungen, einen Focus auf PR und nicht auf die Sache, Rufen nach dem Sheriff und alles in allem wenig bis gar keine neue Substanz“. Hat es über diese Kundenbeschimpfung hinaus eine sachliche Reaktion seitens Eurofighter/Airbus Defence gegeben?

 

3.    In einer ersten Reaktion erklärte der Konzern am 16.2.2017: „Selbstverständlich werden wir unsere bisherige Praxis aktiver Unterstützung der österreichischen Behörden bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten fortsetzen.“ In welcher Form haben sich Eurofighter/Airbus Defence bisher an der Aufklärung des mutmaßlichen Betrugs an der Republik Österreich beteiligt?

 

4.    Welche Auskunftspersonen und welche Dokumente haben Eurofighter/Airbus Defence der Task Force des BMLVS genannt bzw. zur Verfügung gestellt?

 

5.    Wurde Ihnen die grundsätzliche Bereitschaft, den entstandenen Schaden an der Republik Österreich gutzumachen, seitens Eurofighter/Airbus Defence mitgeteilt und falls ja wann?

 

6.    Die gegen den Airbus Konzern erhobenen Betrugsvorwürfe haben international Aufsehen erregt. Gab es diesbezüglich bereits Anfragen von Amtskollegen aus anderen Staaten an Sie über die Hintergründe und über das Verhalten der Verkäuferseite?

 


7.    In welcher Weise unterstützen Sie andere Staaten durch Amtshilfe und die Weitergabe relevanter Informationen bei einem entschlossenen Vorgehen gegen alle Formen der Rüstungskorruption?

 

8.    Wie haben Sie sichergestellt, dass allfällige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Republik Österreich gegen Unternehmen des Airbus Konzerns und beteiligte Personen gewahrt werden und insbesondere nicht verjähren können?

 

9.    Wie haben Sie sichergestellt, dass das Verhalten der Verkäuferseite auch vor dem Hintergrund der US-Compliance-Regeln geprüft wird?

 

10. An welchen derzeit laufenden Beschaffungsvorhaben des BMLVS sind Konzernunternehmen des Airbus Konzerns beteiligt?

 

11. Bei welchen geplanten Beschaffungsvorhaben des BMLVS ist mit einer Beteiligung von Konzernunternehmen des Airbus Konzerns zu rechnen?

 

12. Wie werden die durch die Erhebungen der Task Force im BMLVS festgestellten Verhaltensweisen des Airbus Konzerns, die zur gegenständlichen Strafanzeige geführt haben, in laufenden und zukünftigen Beschaffungsverfahren berücksichtigt?

 

13. An welchen derzeit laufenden Beschaffungsvorhaben des BMLVS sind Lobbyisten, Waffenhändler und Vermittler beteiligt, die auch im Beschaffungsvorgang betreffend die Eurofighter Kampfflugzeuge im Auftrag des Airbus Konzerns aufgetreten sind?

 

14. Wie werden die durch die Erhebungen der Task Force im BMLVS festgestellten Verhaltensweisen dieser Personen in laufenden und zukünftigen Beschaffungsverfahren berücksichtigt?

 

15. In welchen derzeit laufenden und zukünftig geplanten Beschaffungsvorhaben des BMLVS werden Gegengeschäfte in der Ausschreibung verlangt bzw. von Bietern angeboten?

 

16. Wie werden die durch die Erhebungen der Task Force im BMLVS festgestellten Probleme im Zusammenhang mit verdächtigen Zahlungen bei Gegengeschäften in laufenden und zukünftigen Beschaffungsverfahren berücksichtigt?

 

17. In § 278a StGB wird die Kriminelle Organisation beschrieben:

 

Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

 

1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen (…)


2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebt und

 

3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

 

ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

 

§ 64 (1) 4 StGB stellt klar, dass dazu „unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts“ auch „im Ausland begangene Taten“ zählen.


Wurden bei den Arbeiten der Task Force Hinweise gefunden, dass mit den betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung und Betreibung von Netzwerken, die der Finanzierung krimineller Handlungen dienten, das Tatbild der Kriminellen Organisation nach § 278a iVm § 64 (1) 4 StGB durch Eurofighter/Airbus Defence erfüllt wurde, und haben Sie diese Hinweise gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft übermittelt bzw. werden Sie das noch tun?

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.