12378/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend türkische Wahlkampfauftritte

 

 

Die Türkei steht bekanntlich vor einer weitreichenden innenpolitischen Entscheidung. Wie die Bundesrepublik Deutschland, verfügt auch Österreich über einen hohen Bevölkerungsanteil mit türkischen Wurzeln - Doppelstaatsbürgerschaften bestehen zahlreich.

 

In Österreich bestehen zahlreiche türkisch–islamistische Vereinigungen, wobei der Verein ATIP fast schon als türkische „Parallelregierung“ bezeichnet werden kann. Türkische Minister und Abgeordnete wollen ihren Wahlkampf in Europa betreiben, was mancherorts jedoch unterbunden werden konnte.

 

Wien hat es bereit erlebt, wie kurzfristig und in welchen Massen türkische, Erdogan zustimmende, Organisationen deren Anhänger auf die „Straße“ bringen konnten. Außenminister Kurz hat sich bereits gegen Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Österreich ausgesprochen, eine rechtliche Grundlage fehlt jedoch.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, ohne gesetzlicher Grundlage, derartige Wahlkämpfe in Österreich zu untersagen und zu unterbinden?
  2. Welche Maßnahmen sind bei allfälligen unerwünschten Auftritten türkischer Regierungsmitglieder/Abgeordneter vorgesehen?
  3. Werden Kosten für allfällige Sicherheits- und Schutzmaßnahmen mit Zahlungen an die Türkei (Vorbeitrittshilfen, Flüchtlingsdeal, etc.) gegenverrechnet?
  4. Welche Maßnahmen setzen Sie, unsere Bevölkerung vor möglichen Ausschreitungen türkischer Demonstranten zu schützen?
  5. Wie werden Sie gegen mögliche, nicht angemeldete Demonstrationen / Kundgebungen türkischer Personen vorgehen?