12391/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Kontrolle der Krankenstände

 

 

„GKK: Kontrollen bei langen Krankenständen

 

Wer - etwa aufgrund der aktuellen Grippewelle - länger arbeitsunfähig ist, wird von der GKK zur ärztlichen Begutachtung geladen. Ein Termin, den man wahrnehmen sollte; ansonsten drohen Konsequenzen.

 

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse empfiehlt, sich bei Arbeitsunfähigkeit spätestens am zweiten Tag an den Hausarzt zu wenden. Dieser kann eine Krankenstands-Bestätigung nämlich nur einen Tag rückwirkend ausstellen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit ungewöhnlich lange, kann es sein, dass der Patient einen Brief von der GKK bekommt, in dem er zu einer ärztlichen Begutachtung geladen wird.

 

Die Grippewelle in der Steiermark hält weiter an. Laut Gebietskrankenkasse sind in der vergangenen Woche mehr als 6.300 Steirer mit Grippe oder grippalen Infekten im Bett gelegen.

 

„Keine willkürliche Vorladung“

 

Der Ärztliche Leiter der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, Reinhold Pongratz, erklärt: „Das ist keine willkürliche Vorladung, sondern hängt davon ab, ob es Auffälligkeiten in der Krankenstandsdauer gibt. Es kann sein, dass sich Krankenstände häufen, die Dauer extrem lang ist und dass gewisse Diagnosen nicht zu üblichen Krankenstandsdauern passen. Das löst dann die Vorladung zu einer Begutachtung aus.“

 

Alleine in Graz werden pro Tag von vier Ärzten etwa 80 bis 100 solcher Begutachtungen durchgeführt. Immer wieder komme es laut Pongratz auch vor, dass sich Patienten nicht melden: „Ein Versicherter hat grundsätzlich die Verpflichtung, sich auf eine ärztliche Begutachtung hin zu melden. Wenn das nicht passiert, ist es so, dass der Krankenstand abgeschlossen wird. Für die Kasse ist der Patient dann nicht mehr im Krankenstand.“

 

Verlust des Anspruchs auf Krankengeld möglich

 

Somit kann der Patient laut Pongratz auch den Anspruch auf das Krankengeld verlieren. Trotz der Grippewelle gebe es derzeit übrigens nicht mehr Begutachtungen als sonst.

 

Drei Wochen in Folge liegt die Zahl der Steirer mit Grippe oder grippalen Infekten jetzt schon über 6.000. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 lag der Wochen-Höchstwert bei unter 5.000 Kranken. Auffällig ist auch, dass die Grippe-Saison heuer sehr früh begonnen hat. Laut den Aufzeichnungen der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wird der Grippe-Höhepunkt normalerweise erst Mitte Februar erreicht.“

(Quelle: wien.orf.at)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie oft wurden seit 2015 Personen seitens der Krankenkassen zur Begutachtung vorgeladen? (aufgegliedert auf Krankenkassen und Monate seit 1.1.2015)
  2. Wie oft wurde seit 2015 der Anspruch auf Krankengeld gestrichen? (aufgegliedert auf Krankenkassen und Monate seit 1.1.2015)