12396/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Blue Card Beschäftigte in Österreich“

 

Mit der Richtlinie 2009/50/EG vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung wurde die "Blaue Karte EU" eingeführt. Mit ihr soll die Mobilität hochqualifizierter Arbeitskräfte zwischen ihren Herkunftsländern und den EU-Mitgliedstaaten gefördert werden.

 

Sie wird für Ausländer und Ausländerinnen ausgestellt, die über eine akademische Ausbildung von dreijähriger Mindestdauer verfügen, wenn sie einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz finden und dafür ein Bruttojahresgehalt verdienen, das dem Eineinhalbfachen des von der Statistik Austria zuletzt veröffentlichten durchschnittlichen österreichischen Bruttojahresgehalt von Vollzeitbeschäftigten entspricht. Das ergibt für 2017 ein monatliches Bruttogehalt von € 4.266,- zzgl Sonderzahlungen.

 

Die "Blaue Karte EU" (Blue Card) gilt für zwei Jahre, außer der Arbeitsvertrag in Österreich wurde für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen. Die Blue Card wird vom ausländischen Arbeitnehmer und seinem österreichischen Arbeitgeber an der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragt und gilt für den damit konkretisierten Arbeitsplatz. Das AMS prüft die Voraussetzungen und vor allem auch die Arbeitsmarktlage. Das heißt, es ist im Sinne von Inländervorrang und Gemeinschaftspräferenz verpflichtet, ein Ersatzkraft-Prüfungsverfahren durchzuführen, ob eine gleichwertige Arbeitskraft im Inland zur Verfügung steht.

 

Für die Dauer des Verfahrens sind etwa acht Wochen zu veranschlagen. Das Antragsformular befindet sich auf der Homepage des Innenministeriums,  die Bearbeitung erfolgt über das AMS.

 

Von Seiten des AMS wird aktuell betont, dass die Bearbeitung des Antrags auf Grund der hohen Antragszahlen bei den Aufenthaltsbehörden, vor allem in Wien, bis zu drei Monaten dauern kann. (Quelle: AMS)

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende


Anfrage

 

1.    Wie viele „Blue Cards“ sind aktuell in Österreich vergeben? (Bitte um Nennung pro Bundesland)

 

2.    Aus welchen Ländern stammen diese Blue Card Inhaber?

 

3.    Welche akademischen Qualifikationen haben diese Personen vorzuweisen? (Bitte um Nennung der akademischen Ausbildungen im Verhältnis zur Zahl der Inhaber)

 

4.    Wie begründen Sie, dass Sie österreichweit keine gleichwertigen akademisch qualifizierten Kräfte finden konnten? (Bitte um Begründung je akademischer Ausbildung)

 

5.    Waren auch Nicht-Akademiker Inhaber von „Blue Cards“?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, welche Ausbildung hatten diese vorzuweisen?

c.    Wenn ja, wie begründen Sie das?

 

6.    Wie viele „Blue Cards“ waren in den Jahren 2015, 2013 und 2011 in Österreich vergeben? (Bitte um Nennung pro Bundesland)

 

7.    Aus welchen Ländern stammten diese Blue Card Inhaber?