12423/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Beschäftigungsaktion 20.000 („sog.Neustart-Regierungsprogramm“)

Punkt 1.18. des „sog. Neustart-Regierungsprogramms“:

1.18. Beschäftigungsaktion 20.000

Für Ältere ist es besonders schwer, einen Arbeitsplatz zu finden, obwohl es viele Bereiche gibt, in denen zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren. Die Beschäftigungsaktion 20.000 startet im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland

in einem Bezirk). Das Modell wird so ausgestaltet, dass es keine Verdrängungseffekte gibt. Diese Mittel für die Beschäftigungsinitiative werden auf zwei Jahre (bis Juni 2019) befristet zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung werden für den gesamten Zeitraum der Aktion zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 aktiviert werden). Im Herbst 2018 werden die Pilotprojekte evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die Beschäftigungsaktion 20.000 fortgesetzt und weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt. Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern. Die Maßnahmen werden aus den aktivierten Arbeitsmarktmitteln gezahlt.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Juli 2017

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 


Anfrage 

 

1)    Wie viele Arbeitsplätze sollen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils auf der Grundlage dieser „Beschäftigungsaktion 20.000“ geschaffen werden?

2)    In welchen Branchen sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

3)    Für welche Ausbildungsstufen/Qualifikationsstufen sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

4)    In welchen Bundesländern sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

5)    Für welche Staatsbürger(Österreicher, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige) sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

6)    Wie viel wird dieser „Beschäftigungsaktion 20.000“  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 budgetär kosten?