12426/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Folgeanfrage zu AB 10318/AB und Anfrage 10771/J – Brandstiftung durch Algerier in der Justizanstalt Josefstadt

 

Die Beantwortung der Anfrage 10771/J brachte hervor, dass die Straftat des Algeriers, der sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie der Begehung des Delikts der schweren Körperverletzung in U-Haft befand, ein Loch von EUR 93.635,-- in das Budget der Justizanstalt Josefstadt gerissen hat.

 

Der Anfragebeantwortung 10318/AB ist zu entnehmen, dass trotz des enormen Schadens bislang keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den algerischen Täter geltend gemacht wurden, da die Ergebnisse des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens noch abzuwarten seien. Ohnehin sei eine Begleichung des Schadens durch den Täter nicht zu erwarten, weil er über keine nennenswerten Mittel verfügen würde.

 

Nunmehr wird dem Täter sogar ein Flat-TV zur Verfügung gestellt, wie aus den Medien zu erfahren war![1]

 

Die Gratistageszeitung „Heute“ bzw. deren Internet-Ausgabe „heute.at“ berichteten am 27.Februar 2017:


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.         Warum wurde dem algerischen Täter ein Flat-TV zur Verfügung gestellt?

2.         Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Entscheidung?

3.         Wer hat diese Entscheidung getroffen?

4.         Wie hoch sind die Kosten für dieses TV-Gerät?

5.         Steht dem Täter über dieses TV-Gerät auch ein Internetzugang zur Verfügung?

6.         Wenn ja, warum?

7.         Welche Programme sind über dieses TV-Gerät zu empfangen?

8.         Bestehen für den Täter Beschränkungen bei der Benützung des TV-Gerätes, etwa hinsichtlich Nutzungszeit, Art der Programme bzw. Sendungen?

9.         Wenn ja, wie stellen sich diese Beschränkungen im Detail – aufgeschlüsselt nach Art, Zeitraum und Umfang, etc. – dar?

10.      Wenn nein, warum nicht?

11.      Liegen bereits (Zwischen-)Ergebnisse des von der Staatsanwaltschaft gegen den algerischen Täter geführten Ermittlungsverfahren vor?

12.      Wenn ja, wie stellen sich die Ermittlungsergebnisse im Detail dar?



[1] Quelle: http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/chronik/Flat-TV-soll-Gefaengniszuendler-besaenftigen;art85950,1403015