12456/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend das Auslaufen des skandalösen Vertrages der ÖBB mit der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner

 

 

Im „Schwarzbuch ÖBB“ geht der Enthüllungsjournalist Hans Weiss auf den Seiten 157-159 detailliert auf Verträge der ÖBB Holding AG mit der SPÖ-nahen Rechtsanwaltskanzlei „Lansky, Ganzger & Partner“ – kurz LGP - ein. Auch die heimische Printmedienlandschaft widmete dem aus dem Jahr 2002 stammenden Vertragswerk einige Aufmerksamkeit. Das Ergebnis einer Prüfung des ursprünglichen Vertrages im Jahr 2006 durch den Rechnungshof ließ einseitig vorteilhafte Bedingungen zugunsten von LGP mehr als nur vermuten. So lag das Stundenhonorar um bis zu 79 Prozent über dem Durchschnitt. Abgekoppelt von tatsächlich erbrachten Leistungen sah der Vertrag eine pauschal seitens der ÖBB zu entrichtende Summe von 25.000 Euro monatlich an LGP vor.

 

2007 schlossen auf öffentlichen Druck hin die ÖBB im Rahmen eines Vergleiches ein neues Vertragswerk mit LGP ab. Unbedenklich ist freilich auch dieses nicht: Eine Garantieklausel sicherte der Rechtsanwaltskanzlei auch dann den Erhalt der Vertragssumme zu, wenn keine Gegenleistung erfolgen solle. Wie das „profil“ im Artikel „SPÖ-naher Anwalt sichert sich einen lukrativen Millionenauftrag der ÖBB“ vom 7.8.2010 berichtet, würde die Ersparnis durch den Vergleich zumindest zehn Millionen Euro betragen. Insgesamt 4,5 Millionen Euro wird LGP bis Juni 2017 im Rahmen dieses Vertrages erhalten.

 

In Anbetracht der skandalösen Einseitigkeit der beiden skizzierten Verträge wäre es ein entscheidendes Signal für eine transparente und dem Steuerzahler verpflichtete ÖBB, die Kanzlei LGP nicht mehr mit Aufträgen zu bedenken und den auslaufenden Vertrag keinesfalls zu verlängern. Damit würde der Rechnungshofforderung folgegeleistet, rechtsanwaltliche Leistungen lediglich punktuell sowie zeitlich und finanziell abgegrenzt – anstatt pauschaliert - zu beziehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 


ANFRAGE

 

1.     Werden Sie sich gegen eine Neubeauftragung der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner durch die ÖBB aussprechen?

2.     Wenn nein, weshalb sollen skandalöse Vertragswerke belohnt werden?

3.     Welche Maßnahmen werden Sie anregen, um die anwaltliche Vertretung der ÖBB zu optimieren und die Beauftragung transparent sowie nachvollziehbar zu gestalten?

4.     Werden Sie sich für eine Umsetzung der Forderung des Rechnungshofes einsetzen?

5.     Wenn nein, weshalb soll diese Forderung zulasten der Steuerzahler verworfen werden?

6.     In welchem Umfang leisteten die ÖBB Holding AG sowie ihre Töchter im Zeitraum von 2007 bis 2017 (anteilig) jeweils finanzielle Zahlungen an LGP?

7.     Wie viele Stunden arbeitete die Kanzlei im selben Zeitraum für die ÖBB Holding AG sowie ihre Töchter?