12476/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Beschäftigungsbonus(„sog. Neustart-Regierungsprogramm“)

Punkt 1.1. des „sog. Neustart-Regierungsprogramms“:

1.1 Beschäftigungsbonus

Nach der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von 1 Milliarde Euro werden die Lohnnebenkosten noch einmal gesenkt. Dazu wird ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze eingeführt. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) – beginnend mit Juli 2017 – werden den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Abwicklung erfolgt über die aws.

Die Maßnahme ist für drei Jahre befristet und wird evaluiert.

Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. Juli 2017

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

 

1)    Wie viele Arbeitsplätze sollen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils auf der Grundlage dieses „Beschäftigungsbonus“ geschaffen werden?

2)    In welchen Branchen sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

3)    Für welche Ausbildungsstufen/Qualifikationsstufen sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

4)    In welchen Bundesländern sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

5)    Für welche Staatsbürger(Österreicher, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige) sollen diese Arbeitsplätze geschaffen werden?

6)    Wie viel wird dieser „Beschäftigungsbonus“ in den Jahren 2017, 2018 und 2019 budgetär kosten?