12477/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend nach Österreich zurückkehrende, abgeschobene Asylwerber

 

 

Wie aus Kreisen der durchführenden Polizei immer wieder zu hören ist, reisen viele abgeschobene Asylwerber wieder ins Land ein, stellen neue Asylanträge oder provozieren eine weitere Abschiebung, um das direkt bei der Amtshandlung ausbezahlte „Handgeld“ weitere Male zu kassieren. Derartige Verhaltensweisen verhöhnen den österreichischen Rechtsstaat und schädigen die Steuerzahler. Es ist daher Notwendigkeit, die genaue Anzahl wiederkehrender, abgeschobener Asylwerber zu evaluieren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Asylwerber wurden seit 1. Jänner 2015 nach erfolgter Abschiebung wieder in Österreich aufgegriffen bzw. behördlich erfasst?

 

2.    Wie viele Asylwerber kehrten seit 1. Jänner 2015 bereits mehrmals nach Österreich zurück und wie oft?

 

3.    Welche konkreten Maßnahmen werden bei derartigen Personen angewendet?

 

4.    Erhalten bereits abgeschobene Asylwerber im Falle einer weiteren Abschiebung ein sogenanntes „Handgeld“ oder bei einer freiwilligen Ausreise Geldmittel?

 

5.    Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich insgesamt die Aufwendungen für dieses in Fällen wiederholter Abschiebungen seit 1. Jänner 2016?