12486/J XXV. GP
Eingelangt am 16.03.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Dietrich
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Freiwilliges Integrationsjahr“
Das Freiwillige Integrationsjahr wurde mit der Novelle des Freiwilligengesetzes (FreiwG) neu geschaffen und stellt darauf ab, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte besser zu integrieren und ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen.
Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die innerhalb von zwei Jahren nach Zuerkennung dieses Status Interesse an einem Freiwilligen Integrationsjahr haben und Bezieher/innen der Bedarfsorientieren Mindestsicherung sind, können seit 1. Jänner 2016 einen Antrag auf Leistung eines Freiwilligen Integrationsjahres stellen.
Gemäß FreiwG gehört das Freiwillige Integrationsjahr zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements. Es kann einmalig in der Dauer von sechs bis zwölf Monaten bei einem anerkannten Träger im Ausmaß von mindestens 16 bis maximal 34 Wochenstunden absolviert werden. Als Träger des Freiwilligen Integrationsjahres gelten die nach FreiwG sowie die vom jeweiligen Landeshauptmann/von der jeweiligen Landeshauptfrau gemäß Zivildienstgesetzes71 anerkannten Träger.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte haben bisher einen Antrag auf Leistung eines Freiwilligen Integrationsjahres gestellt? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)
2. Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)
3. Wie viele Personen haben tatsächlich das Freiwillige Integrationsjahr angetreten? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)
4. Wie viele Personen sind wieder zurückgetreten bzw. nicht mehr zum Dienst erschienen? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)