12548/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Bildungsauftrag des ORF

 

Das Österreichische Fernsehen hat so wie der gesamte ORF aufgrund seiner Finanzierung aus den GIS - Rundfunkgebühren einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. Der ORF ist dabei, sich selbst aufgrund dieser Konstellation in Frage zu stellen, denn immer mehr spielt die Frage der Quote bei der Programmgestaltung die Hauptrolle und die Frage, ob Kultur und Bildung in hohem Maß angeboten werden, tritt in den Hintergrund. Der im ORF Jahresbericht 2015 angegebene Programmteilbereiches „Wissenschaft und Bildung“ erreicht gerade einmal einen Prozent der gesamten Sendezeit. Im Vergleich dazu werden für die Bereiche Sport und Unterhaltung 55 Prozent der verfügbaren Sendezeit aufgewendet.

 

Im Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) ist unter §4 der öffentlich- rechtliche Kernauftrag geregelt. Der ORF hat mit seinen Programmen und Angeboten zu sorgen für:

1.      die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen,     sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen;

13. die Verbreitung und Förderung von Volks- und Jugendbildung unter besonderer Beachtung der Schul- und Erwachsenenbildung

 

Darüber hinaus hat der ORF mit dem damaligen Unterrichtsministerium ein Bildungsmedienabkommen geschlossen, das im Jahr 2013 ausgeweitet wurde. Seit 1996 regelt das Bildungsmedienabkommen die Zusammenarbeit zwischen Unterrichtsministerium und ORF im Bereich der Bildungsmedien. Mit der gemeinsamen finanziellen Beteiligung an Filmproduktionen geben der ORF und das Unterrichtsministerium der Versorgung von Schulen und Bildungseinrichtungen mit hochwertigen Filmen für den Unterricht die Basis.

Erweiterung des Abkommens

2013 wurde das Bildungsmedienabkommen ausgeweitet. Durch eine Fokussierung auf stark nachgefragte Themen aus Wirtschaft, Naturwissenschaft (Physik, Chemie), Technik, politischer Bildung, zeitgenössischer Kunst und Literatur, wurden Schwerpunkte in der Auswahl der Produktionen gesetzt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

Anfrage:

 

1.            Wurde der Bildungsauftrag seitens ihres Ministeriums erfüllt?

2.            Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

3.            Wenn nein, warum nicht?

4.            Wie hoch war die finanzielle Beteiligung des Bildungsministeriums im Jahr 2014 an ORF Projekten (Bitte nach Projekten aufgliedern)?

5.            Wie hoch war die finanzielle Beteiligung des Bildungsministeriums im Jahr 2015 an ORF Projekten (Bitte nach Projekten aufgliedern)?

6.            Wie hoch war die finanzielle Beteiligung des Bildungsministeriums im Jahr 2016 an ORF Projekten (Bitte nach Projekten aufgliedern)?

7.            Hat das Bildungsministerium Maßnahmen gesetzt die geringen Bildungssendezeit (im Jahr 2014 und 2015 nur 1% des Programmvolumens) im ORF1/2  zu erhöhen?

8.            Wenn ja, welche?

9.            Wenn nein warum nicht?

10.         Wurden aufgrund der für Österreich schlecht ausgefallenen PISA Studie, Gespräche bzw. Verhandlungen mit dem ORF über zukünftige Bildungsaufträge geführt?

11.         Wenn ja, was wurde vereinbart?

12.         Wenn nein, warum nicht?

13.          Wird das Ministerium aufgrund der erschreckend geringen Sendezeit für die Programmbereiche „Wissenschaft und Bildung“ im ORF1/2 mit dem ORF zukünftig höhere Sendevolumen verhandeln?